Rheda-Wiedenbrück

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Skurriler Streit: Muss ein flüssig gewürztes Schnitzel gekennzeichnet sein?

Ein Unternehmen aus Rheda-Wiedenbrück pocht vor Gericht darauf, nicht gegen europäisches Lebensmittelrecht zu verstoßen, wenn es einen entsprechenden Hinweis auf dem Fleischprodukt weglässt.

Die Überwachungsbehörde des Kreises Gütersloh ist der Auffassung, dass auch bei einem gering-prozentigen Wasserzusatz eine dementsprechende Kennung des Fleischs zu erfolgen ist. | © Symbolfoto/ Pixabay

Christian Bröder
09.04.2021 | 09.04.2021, 16:00

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