Zahnpasta unter der Türklinke, abgelaufene Süßigkeiten und Verletzung der Aufsichtspflicht: An Halloween kann man rechtlich schnell mal danebengreifen. Wer um mögliche Fehler weiß, kann sie vermeiden.
Wer Betrügern aufsitzt und dadurch Bargeld verliert, bleibt in der Regel auf dem Schaden sitzen. Versicherungen leisten hier meist nicht. Und auch der Fiskus kann dafür keinen Steuerabzug vornehmen.
Wer einen Drachen steigen lässt, führt in der Regel nichts Böses im Sinn. Und doch kann man schnell zum Gesetzesbrecher werden, wenn man Abstände nicht einhält und Schnurlängen überschreitet.
Wenn ein Schreiben von einer Inkassofirma im Briefkasten liegt, geraten Empfänger oft in Panik. Doch Vorsicht: Längst nicht jede Zahlungsaufforderung ist berechtigt. Worauf Sie achten sollten.
Eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros führt nicht automatisch zum Besuch eines Gerichtsvollziehers. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Betroffene sollten trotzdem nicht auf Zeit spielen.