Bevor die Polizei eintrifft

Auf frischer Tat ertappt: Darf ich den Täter festhalten?

Jemanden gegen dessen Willen festhalten? Hat jemand zuvor eine Straftat begangen, dürfen couragierte Bürgerinnen und Bürger tatsächlich von einer Jedermann-Festnahme Gebrauch machen. | © Axel Heimken/dpa/dpa-tmn

31.10.2025 | 31.10.2025, 00:07

Jemanden gegen seinen Willen festhalten? Das sollte man besser nicht tun. Denn das ist eine strafbare Freiheitsberaubung. So etwas kann mit mehrjähriger Haftstrafe oder Geldstrafe belegt werden. Anders sieht es allerdings aus, wenn die festgehaltene Person vorher eine Straftat verübt hat.

«Jedermann darf eine auf frischer Tat ertappte Person vorläufig festnehmen und festhalten», sagt Rechtsanwalt Christian Rode, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein.

Wer also jemanden dabei beobachtet, wie er etwa jemand anderen schlägt oder eine Fensterscheibe einwirft, darf diese Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Diese Maßnahme, die die Strafprozessordnung vorsieht, soll es den Ermittlern später erleichtern, dessen Tatbeteiligung festzustellen, so Rode.

Option birgt in der Praxis große Gefahren

In der Praxis tatsächlich von diesem Recht Gebrauch zu machen, empfiehlt der Fachanwalt für Strafrecht allerdings nicht. «Auch die Polizei warnt davor zu Recht», sagt er. «Die sagt: Überlass das den Profis.» Denn ist das Gegenüber alkoholisiert, steht unter Drogeneinfluss, ist enthemmt und womöglich sogar körperlich überlegen, kann der Versuch schnell nach hinten losgehen. Dann wird man auf einmal selbst zur Zielscheibe.

Besser also: die Polizei informieren und sich selbst in Sicherheit begeben. Außerdem sollte man sich die Tätermerkmale gut einprägen und diese im Idealfall direkt notieren oder ins Telefon sprechen. So kann man der Polizei später noch immer wichtige Informationen als Zeuge liefern.