TeilnahmebedingungenTeilnahmebedingungen des Vorteilssystems HK-Karte für Wareneinkauf und Dienstleistungen

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1 Kundenbeziehungen

1.1 An dem Vorteilssystem der Haller Kreisblatt Verlags-GmbH kann jeder Abonnent (HK-Abonnenten mit täglicher Lieferung, Teilabonnenten mit wöchentlich mindestens zweitägiger Lieferung und

ePaper-Abonnenten) teilnehmen. Durch die erstmalige Verwendung der HK-Karte erklärt der berechtigte Abonnent sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.

1.2 Für jeden Abonnenten wird eine HK-Karte kostenlos ausgegeben. Mit der HK-Karte können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Die Teilnahmebedingungen regeln den Einsatz

der HK-Karte und den Umgang mit den daraus resultierenden Vorteilen, sofern diese als Boni nachträglich an die einzelnen Abonnenten zur Auszahlung gelangen.

2 Bonus

2.1 In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Marktpartner erhalten die Abonnenten beim Bezug von bestimmten Waren und Dienstleistungen einen Bonus.

Der Bonus kann sowohl sofort als auch nachträglich gewährt werden. Beim Rückvergütungskonzept bleibt der Einkaufsbetrag vom nachträglich gewährten Bonus unberührt.

2.2 Die Höhe der gewährten Boni und die Bonusklassen, für die diese gewährt werden, sind jeweils dem aktuellen Marktpartner-Verzeichnis zu entnehmen.

2.3 Die Abonnenten können unter haller-kreisblatt.de/karte den Wert ihrer gesammelten Boni in Erfahrung bringen.

2.4 Der mit der HK-Karte realisierte Umsatz wird bei den angeschlossenen Marktpartnern erfasst und elektronisch an den technischen Dienstleister AVS GmbH Data Management & Costumer Care

übermittelt. Zur Umsatzerfassung legen die Karteninhaber vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang oder der Rechnungsstellung die HK-Karte vor. Die Vorlage der HK-Karte muss in direktem Zusammenhang mit dem Zahlungsvorgang/Kauf erfolgen. Eine nachträgliche Erfassung der Kaufdaten mit der Folge einer Bonusgewährung ist nicht möglich.

2.5 Dort, wo keine elektronische Umsatzerfassung erfolgt, wird ersatzweise ein Umsatzbeleg durch den Marktpartner erstellt und der Haller Kreisblatt Verlags-GmbH zur Registrierung zugeleitet.

2.6 Bei Rückgängigmachung eines Kaufes (Umtausch), für den ein Bonus gutgeschrieben wurde, erfolgt die Stornierung einer gewährten Gutschrift. Dies gilt auch bei Missbrauch der HK-Karte oder Fehleingaben durch das Kassenpersonal.

3 Zusatzkarte

Auf Wunsch des Abonnenten können Zusatzkarten für die mit dem Abonnenten in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen ausgegeben werden. Je Zusatzkarte wird eine Gebühr von 2,50 €

erhoben, die mit dem Guthaben auf dem Kartenkonto verrechnet wird. Für die Zusatzkarten wird kein gesondertes Konto geführt. Alle Boni, auch aus dem Einsatz der Zusatzkarten, werden dem Konto des Abonnenten gutgeschrieben.

4 Kartenverlust

4.1 Der Verlust der HK-Karte ist der Haller Kreisblatt Verlags-GmbH unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Bei Verlust der HK-Karte kann der Abonnent bei der Haller Kreisblatt Verlags-GmbH gegen eine Gebühr von 2,50 € eine Ersatzkarte bestellen.

5 Bonusauszahlung

5.1 Die Boni werden durch die Haller Kreisblatt Verlags-GmbH unter der angegebenen Kundennummer registriert. Die Auszahlung erfolgt bei einem Mindestguthaben von 2,50 €. Spätestens zum Ende eines Kalenderjahres erfolgt automatisch die Auszahlung der gesammelten Boni auf das Konto des Abonnenten.

5.2 Die Boni können nur dann an den Abonnenten ausgeschüttet werden, wenn die Marktpartner diese der Haller Kreisblatt Verlags-GmbH zur Verfügung gestellt haben.

5.3 Die Auszahlung der Boni erfolgt durch Überweisung auf ein inländisches Konto des Abonnenten; dies ist, sofern der Abonnent im Rahmen des Abonnementvertrags ein Konto zur Lastschrift genannt hat, eben dieses Konto oder, wenn der Abonnent für die Bonusauszahlung ausdrücklich schriftlich ein anderes inländisches Konto benannt hat, jenes Konto. Für die Überweisung wird seitens der Haller Kreisblatt Verlags-GmbH keine Gebühr erhoben. Die Barauszahlung von Boni ist ausgeschlossen. Ist zum Zeitpunkt der Auszahlung kein Bankkonto für den Karteninhaber bekannt, so kann die Auszahlung nicht erfolgen. In diesem Fall verbleiben die Boni auf dem Kundenkarten-Konto.

5.4 Ausgezahlt werden jeweils alle Boni, die zum Zeitpunkt der Auszahlung auf dem Konto verbucht sind.

5.5 Die Boni sind nicht auf Dritte übertragbar.

6 Änderungen der Teilnahmebedingungen

6.1 Das Haller Kreisblatt behält sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern, soweit dieses für den Teilnehmer zumutbar ist.

6.2 Das Haller Kreisblatt behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und

insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten und für den Teilnehmer zumutbar ist. Änderungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen werden durch das Haller Kreisblatt bekannt gegeben.

7 Bonusverfall

Können die dem Abonnenten gewährten und gesammelten Boni nicht auf ein Konto im Inland ausgezahlt werden, so verfallen sie nach einer Frist von 36 Monaten ab Fälligkeit der Auszahlung.

8 Haftungsausschluss

Bei Insolvenz eines Marktpartners werden nur die Boni an die Abonnenten ausgeschüttet, die dem Zeitungsverlag Haller Kreisblatt durch den Marktpartner zur Verfügung gestellt wurden.

9 Hinweis zum Datenschutz

9.1 Die HK-Karte können nur unsere Abonnenten nutzen. Wir, d.h. die Haller Kreisblatt Verlags-GmbH und unser beauftragter Kartendienstleister, die AVS Allg. Verwaltungs- u. Service GmbH,

verarbeiten Ihre erforderlichen Adress-, Telekommunikations- und Bankdaten, die Sie uns mitteilen und die weiteren freiwillig mitgeteilten Daten sowie die Daten aus der Nutzung der HK-Karte für

Zwecke des Kartenvertrags, insbesondere zur Bonusgewährung bzw. Bonusauszahlung. (Art.6 Abs.1 b DGVO). Bei unseren Marktpartnern werden zur Bonusgewährung bzw. Bonusauszahlung bei Ihren Einkäufen die notwendigen Umsatzdaten in unsere Kartengeräte eingegeben und an uns transferiert. Zur Abrechnung zwischen uns und den Marktteilnehmern erhalten die Marktteilnehmer von uns außerdem pseudonyme Umsatzstatistiken. (Art.6 Abs.1 b DSGVO).

9.2 Pflichtangaben sind erforderlich, um den Kartenvertrag erfüllen zu können.

9.3 Die Daten aus der Nutzung der HK-Karte verarbeiten wir im gesetzlich zulässigen Umfang außerdem für eigene Werbung per Post für unsere interessanten HK-Verlagsprodukte und -angebote (Zeitungen, Zeitschriften, Abos, Leserreisen, Leservorteile rund um die HK-Karte, Gewinnspiele, Auktionen und Veranstaltungen) und Kundenanalysen, um Ihnen passende Informationen anbieten zu können (Art.6 Abs.1 f DSGVO). Unsere Analysen erfolgen regelmäßig pseudonymisiert.

9.4 Ihre für die Nutzung der HK-Karte relevanten Daten speichern wir nach Beendigung des Vertrages bzw. Abschluss der Einkäufe nach den gesetzlichen Vorschriften für sechs bzw. zehn Jahre (§257 Abs.4 HGB, § 147 Abs.3 AO, Art.6 Abs.1 c DSGVO). Ihre für Werbezwecke erhobenen Daten speichern wir solange der Werbezweck besteht bzw. bis uns ein Widerruf Ihrer Einwilligung oder Ihr Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten für Werbezwecke erreicht.

9.5 Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO) und Löschung (Art.17 DSGVO) sowie das Recht zur Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art.77 DSGVO).

10 Widerspruchsrecht/Widerrufsrecht

Wenn Sie eine erteilte Einwilligung widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder aufgrund Ihrer besonderen Situation widersprechen möchten, genügt jederzeit eine kurze Nachricht an unseren Datenschutzbeauftragten, den Sie per Post an Haller Kreisblatt Verlags-GmbH, Abt. Datenschutz, Niedernstraße 21-27, 33602 Bielefeld, per E-Mail an datenschutz@haller-kreisblatt.de erreichen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf bzw. Widerspruch erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.

11 Kündigung

11.1 Die Teilnahme am Vorteilssystem des Haller Kreisblattes kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform an den Verlag.

11.2 Wird das Abonnement gekündigt, verlieren die Karten des Abonnenten sowie die ausgegebenen Zusatzkarten mit dem Ende der Abo-Laufzeit ihre Gültigkeit.

11.3 Im Falle einer Teilnahmebeendigung wird das auf dem Kartenkonto vorhandene Guthaben fällig und gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen ausgeschüttet. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte nach Ende des Abonnements nicht mehr zu nutzen und unbrauchbar zu machen.

Systembetreiber:

Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co. KG
Niedernstr. 21–27
33602 Bielefeld

Im Auftrag von:
Haller Kreisblatt Verlags-GmbH
Gutenbergstraße 2,
33790 Halle (Westfalen)
Tel.: 05201/15-200
E-Mail: karte@haller-kreisblatt.de