Versmold. Am Wahlabend des 13. September dürften einige im Versmolder Rathaus nicht allein auf die örtlichen Ergebnisse schauen. Auch die Frage, wer das Bürgermeisteramt bei den Nachbarn in Halle künftig bekleiden wird, könnte Auswirkungen auf die Versmolder Verwaltung haben. Wie berichtet, strebt Thomas Tappe für die CDU den Chefsessel in der Lindenstadt an. Ein Wahlerfolg würde bedeuten, dass im Versmolder Rathaus ein Führungsposten frei wird. Die Stadt müsste sich auf die Suche nach einem neuen Fachbereichsleiter Bürgerdienste begeben.
Weggang wäre "ein schwerer Verlust"
Tappes Ausscheiden wäre „ein schwerer Verlust", gesteht Bürgermeister Michael Meyer-Hermann und verweist auf einen „hochgeschätzten Kollegen" mit viel Erfahrung und Wissen. Thomas Tappe ist fast 30 Jahre in der Verwaltung tätig, viele Jahre davon in der Kämmerei, dessen stellvertretender Leiter er war. Im Sommer 2018 folgte er Hans-Jürgen Matthies als Chef im Ordnungsamt.
Meyer-Hermann kann die Entscheidung Tappes, in seiner Heimatstadt fürs Bürgermeisteramt zu kandidieren, nachvollziehen. „Ich habe es ja selbst so gemacht." Grundsätzlich freue es ihn, wenn sich Menschen dafür fänden. Der Fachbereichsleiter habe ihn rechtzeitig über die Entscheidung informiert. „Damit gehen wir offen um", so Meyer-Hermann.
Stelle der Stellvertreterin muss neu besetzt werden
Auf den möglichen Weggang Tappes indes kann sich die Verwaltung nur gedanklich vorbereiten – mehr nicht. Anders als in der freien Wirtschaft gibt es für Wahlbeamte keine Kündigungsfristen: Das eine Amt endet mit der Neuernennung in ein anderes. Das wäre zum 1. November der Fall.
Wie in anderen Abwesenheitssituationen auch würde übergangsweise die stellvertretende Fachbereichsleitung übernehmen: in diesem Fall Sonja Färber. Die allerdings geht selbst im Herbst in den Ruhestand. „Die Stelle haben wir intern ausgeschrieben", sagt Meyer-Hermann. Dieser Weggang ist also planbar; die Neubesetzung wird rechtzeitig erfolgen. Gewissheit, ob Versmold zugleich einen neuen Ordnungsamtsleiter braucht, hat man erst am 13. September – oder im Falle einer Stichwahl am 27. September.