Steinhagen. Ernst Friedrich Banck, Geschäftsführer von Gronemeyer & Banck, hat für seine Firma am 31. Oktober das Eigenverwaltungsverfahren beantragt. Explizites Ziel ist die Sanierung des offenbar angeschlagenen Unternehmens. Das Amtsgericht Bielefeld hat dem Antrag zugestimmt und das Verfahren angeordnet. Währenddessen gehen die Geschäfte an der Waldbadstraße vorerst uneingeschränkt weiter.
Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist es, Gronemeyer & Banck vor allem finanziell neu zu strukturieren, um irgendwann wieder wirtschaftlich zu arbeiten. Gegenwärtig schreibt die GmbH offenbar rote Zahlen. Die Sanierung könnte aber einige Zeit brauchen.
Kündigungen sind vorerst trotzdem nicht geplant. Der Steinhagener Behälterbauer beschäftigt derzeit etwas mehr als 100 Mitarbeiter, einschließlich sechs Auszubildender. Einschnitte bei den Gehältern sind vorerst ebenfalls nicht vorgesehen. „Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld gesichert", ließ sich Ernst Friedrich Banck vom Fachmedium »Insolvenz-Portal« zitieren. Wo genau die Kosten eingespart werden sollen, ist hingegen nicht bekannt.
Geschäftsführer sieht in dem Verfahren eine Chance
Die Gronemeyer & Banck GmbH & Co. KG baut Stahl- und andere Behälter. Sie existiert bereits seit 1881. Besonders durch die notwendigen Schwertransporte, zum Beispiel von 100 Tonnen schweren Wärmespeicherkesseln, wie sie zuletzt im Juli spektakulär über Ascheloh abtransportiert wurden, machte das Unternehmen Schlagzeilen.
Die Steinhagener stellen aber auch große Tanks, verschiedene Druckbehälter und Silos aus Stahl her, die zur Lagerung von Öl, Abwasser oder auch Lebensmitteln verwendet werden. Die Behälter werden noch einzeln nach Kundenwunsch geplant und gefertigt.
Der Geschäftsführer sieht im jetzt eröffneten Verfahren auch eine Chance, insbesondere, da es ihm im Unterschied zum klassischen Insolvenzverfahren ermöglicht, die Kontrolle über seine Firma zu behalten. „Die Entwicklung erfordert es, das Unternehmen und seine Strukturen an eine veränderte Situation anzupassen; dies wäre außerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens nicht möglich gewesen", so Banck. Die Eigenverwaltung sei eine bewusst getroffene Entscheidung gewesen. Sie soll Beständigkeit im Unternehmen vermitteln und verhindern, dass sich das Verfahren negativ auf laufende Vergabegespräche auswirkt.
Trotzdem wird das Eigenverwaltungsverfahren von einem »Sachwalter« betreut, der die wirtschaftliche Lage im Blick behält und prüfen soll, ob die Neustrukturierung anschlägt.