Steinhagen. Stein- und Schottergärten werden in Deutschland immer beliebter. Darunter leidet die Artenvielfalt. Der Politik liegt jetzt ein Antrag vor, der ein Verbot derartiger Steinwüsten fordert. Gestellt hat den Antrag Ralf Upmann. Der Inhaber der gleichnamigen Baumschule hat berufsbedingt mit der Thematik zu tun. „Erst letztens waren Kunden bei mir und erklärten, sie wollen einen Baum vors Haus stellen und den Rest mit Schotter auffüllen“, berichtet Upmann. Ihn ärgert, dass viel Grundstückseigentümer nicht darüber nachdenken, welche Folgen so eine Planung für das Ökosystem hat.
Denn je mehr Flächen versiegelt werden, desto weniger Freiräume bleiben für Pflanzen und Tiere. Zumal unter dem Schotter in der Regel auch noch ein Unkrautvlies eingebaut werde. „Da kommt kein Regenwurm mehr durch“, so Ralf Upmann. Stein- und Schottergärten hätten zudem negative Auswirkungen auf den Klimaschutz und den Wasserhaushalt im Boden. „Begrünte Flächen sind in der Lage, Feinstaub zu binden und Wasser zu speichern. Das können Steine und Beton nicht“, sagt Upmann.
Umweltverbände wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) warnen schon länger vor den »Gärten des Grauens«. „Gerade Vorgärten und kleine Grünflächen haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima in der Stadt. Sie bilden ökologische Trittsteine für Pflanzenarten, Insekten und Vögel, die auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von Trittstein zu Trittstein wandern“, heißt es von Seiten des NABU. Und: „Grünflächen liefern saubere, frische Luft.“
Bauausschuss berät über Schotterverbot in Vorgärten
Der Naturschutzbund fordert darum von den Städten und Gemeinden Festlegungen zur Gestaltung von Flächen durch Vorgaben in den Bebauungsplänen. Wenn es um die Neuanlage eines Siedlungsgebietes geht, könne sich jeder engagieren, da die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt wird. Richtig, findet das Ralf Upmann .Doch ist so ein Verbot überhaupt möglich? Durchaus. Die Stadt Xanten hat der Vorgärten-Versiegelung den Kampf angesagt, indem sie in diesem Jahr einen entsprechenden Passus in ihre Bebauungspläne aufgenommen hat. Dort heißt es: „Der Vorgarten ist zu begrünen und darf nicht versiegelt werden. Ausnahmen bilden Stellplatz-, Carport- und Garagenzufahrten sowie Hauszugangswege.“ Bedenkt man, dass in Bebauungsplänen oft auch Farben und Formen von Dächern und Fassaden vorgeschrieben werden, erscheint der Vorstoß der Stadt Xanten gar nicht mehr so ungewöhnlich.
Ob sich eine derartige Gestaltungsvorschrift demnächst auch in den Steinhagener Bebauungsplänen findet, werden am Donnerstag, 11. Oktober, die Mitglieder des zuständigen Bauausschusses beraten. Ihnen liegt der Antrag von Ralf Upmann nun vor. Da die Gemeindeverwaltung am Freitag aufgrund einer Betriebsveranstaltung geschlossen hatte, war dort niemand zu einer Einschätzung zu erreichen.
Schotterverbot auf dem Sandkampgelände in Halle?
In Halle hat die Politik die Diskussion unlängst in Zusammenhang mit der Überplanung des Sandkampgeländes geführt. Bekanntlich weichen die dortigen Hochhäuser einer neuen Wohnsiedlung. Mehrheitlich sprach sich die Politik in Halle dafür aus, ein Schotterverbot in den Bebauungsplan aufzunehmen. Kritiker hatten zuvor darauf hingewiesen, dass sich die Einhaltung eines solchen Verbotes nur sehr schwer kontrollieren lasse.Schotter- und Steingärten – darauf weist der NABU schließlich hin – seien übrigens gar nicht so pflegeleicht, wie viele denken: „Blätter müssen abgesammelt werden, sonst siedeln sich in den Steinfugen Gräser und Pflanzen an. Ebenso bildet sich Moos auf den Steinen, wenn diese nicht regelmäßig gereinigt werden.“