Mordfall Obst: Ehemann (80) nach sechs Jahren Haft auf freiem Fuß
Justiz: Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Beschluss des Landgerichtes Bielefeld kassiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Senior erneut eine Straftat begehe, sei sehr gering.
Halle/Hamm. Der Ehemann von Gabriele Obst () ist auf freiem Fuß. Am 10. Juli hat der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichtes Hamm entschieden, dass der Senior, der 2013 seine Frau erschossen haben soll und deshalb vom Landgericht Bielefeld wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, freigelassen werden muss. Die verbleibende Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Nach HK-Informationen hat er die Haftanstalt vergangene Woche verlassen.
Noch im Mai dieses Jahres hatte die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Bielefeld entschieden, dass der 80-Jährige in Haft bleiben muss, obwohl er zu dem Zeitpunkt bereits vier Fünftel der Strafe verbüßt hatte und sowohl die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede als auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld einer vorzeitigen Strafaussetzung zugestimmt hätten. Offenbar hatte die Richterin am Ende der Anhörung jedoch keine ausreichend positive Prognose im Hinblick auf eine künftige Straffreiheit gestellt. Im Klartext: Weil der Ehemann die Tat bis heute leugnet, wurde in Bielefeld offensichtlich nicht ausgeschlossen, dass der Mann nach seiner Entlassung erneut straffällig werden könnte. Neben positiven Beurteilungen für sein Verhalten während der Haft sowie einem intakten sozialen Umfeld ist dies allerdings unbedingte Voraussetzung für eine vorzeitige Freilassung.
„Die Rückfallwahrscheinlichkeit ist sehr gering"
Gegen diesen Beschluss hatte Christina Peterhanwahr, die Verteidigerin des Verurteilten und Fachanwältin für Strafrecht, Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt – und fühlt sich nach dem jüngsten Beschluss bestätigt: „Das OLG hat meine Rechtsauffassung gestützt und deshalb die Entlassung angeordnet." Wie Martin Brandt, Richter und Pressesprecher am Oberlandesgericht Hamm, auf Anfrage ergänzte, habe der Senat alle Informationen der beteiligten Behörden abgewogen. Am Ende sei man zu dem Schluss gekommen, dass nicht davon auszugehen sei, dass von dem Mann weitere Straftaten ausgehen – insbesondere kein weiteres Tötungsdelikt. „Die Rückfallwahrscheinlichkeit ist sehr gering."
Gabriele Obst war am Morgen des 16. April 2013 als vermisst gemeldet worden. Zehn Tage später entdeckte eine Joggerin die Leiche der Zeitungsbotin nach groß angelegten Suchaktionen in einer Mulde unterhalb des Kammweges an der Großen Egge. Auf der Toten lag das Schrotgewehr, mit dem ihr in den Kopf geschossen worden war.
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