Nicht nur diese umstrittene Pauschalabrechnung sorgt dafür, dass nicht bei allen Beitragszahlern die Zahlungsmoral gleichermaßen hoch ist. Wer nun aber nicht zahlt und auch die Mahnung ignoriert, der muss mit einer Zwangsvollstreckung rechnen. Die wird von der Gemeindekasse vorgenommen. So kommen jeden Monat eine ganze Anzahl Fälle zusammen, in denen die Gemeinde für den Beitragsservice das Geld eintreiben muss. „Uns werden pro Monat zwischen 20 und 25 Fälle zugeschickt", erläutert Kämmerer Jens Hahn.
Dazu kommen noch etwa 200 langwierigere Fälle, die gegenwärtig in Bearbeitung sind. Mit anderen Worten: ein nicht unerheblicher Berg Arbeit, den die Gemeindekasse zusätzlich zu ihren Kerntätigkeiten erledigen muss.
Die Summen, um die es dabei geht, liegen oft im dreistelligen Bereich. Zu den aufgestauten Gebühren kommen der Säumniszuschlag, Vollstreckungsgebühren und mehr. Gutes Geld für den »Beitragsservice«. Die Gemeinde hingegen zahlt drauf. „Für uns ist das Verfahren nicht kostendeckend", erklärt Jens Hahn. 23 Euro bekomme Steinhagen pro zugewiesenem Fall. Eine ähnlich hohe Summe wird noch mal fällig, wenn das Geld tatsächlich eingetrieben wurde.
Das ist allerdings nicht immer der Fall. Ein großer Teil der Säumigen hat schlicht nicht das Geld. „Viele könnten sich auch befreien lassen, zum Beispiel wenn sie von ALG 2 leben. Das wissen aber nicht alle", erklärt Hahn. „Menschen, die einfach nicht zahlen wollen, gibt es aber auch." Rund ein Drittel der Bürger, von denen die Gemeinde das Geld eintreiben muss, könnten sich seiner Einschätzung nach so befreien lassen.
„Etwa die Hälfte der Fälle sind schnell erledigt", so der Kämmerer, „die restlichen sind langwieriger." Selbst wenn die Gemeinde die rund 50 Euro für ihre Arbeit erhält, deckt das nicht die Personalkosten. Ablehnen kann sie die Amtshilfe aber nicht. Um die Gelder einzutreiben, beschäftigt die Gemeinde einen Vollstreckungsbeamten. Viele Fälle könne der schon am Telefon klären.
Wenn ein Schuldner renitent bleibt, hat die Kommune theoretisch einige Möglichkeiten – von der Kontopfändung bis zum Ventilwächter (der das Kfz außer Kraft setzt). „Unser letztes Mittel ist aber meist die Lohnpfändung", so Hahn. Und da reiche oft schon die Ankündigung, dass der Vollstreckungsbeamte Kontakt zum Arbeitgeber des Säumigen aufnehmen wird, um an den Lohn zu kommen. Pfändung von Gegenständen komme in Steinhagen eigentlich nicht vor. „Kontopfändungen gibt es aber auch schon mal."
Alles in allem keine Aufgabe, die die Gemeindekasse gerne übernimmt. Da stimmt es auch nicht gerade optimistisch, dass die Zahl der »Schwarzseher« von Jahr zu Jahr zunimmt – und damit die Vollstreckungsaufträge der Gemeinde.