Der Konflikt um drei Nonnen und das von ihnen besetzte Kloster in Österreich spitzt sich zu. Die betagten Ordensschwestern hatten zuletzt ein Angebot zum Verbleib in Goldenstein aus juristischen Gründen abgelehnt. Nun will der zuständige Stiftsleiter, Propst Markus Grasl, die Angelegenheit vom Vatikan entscheiden lassen, wie sein Sprecher der Deutsche Presse-Agentur sagte.
Der Propst werde die für Ordensangelegenheiten zuständige Vatikanbehörde einschalten, sagte der Sprecher. Grasl habe alle Wünsche der über 80-jährigen Nonnen berücksichtigt, doch die hätten den Vorschlag kategorisch zurückgewiesen. «Was soll man ihnen noch geben, noch ermöglichen?», fragte sich der Sprecher.
Schwester Bernadette, Schwester Regina und Schwester Rita hatten Anfang September ein ihnen zugewiesenes Altersheim verlassen, weil sie dort nicht länger leben wollten. Sie verschafften sich Zutritt zum leerstehenden Kloster im Schloss Goldenstein bei Salzburg, wo sie zuvor jahrzehntelang gewohnt und in der Klosterschule gearbeitet hatten.
Angebot zum Verbleib in Goldenstein
Die Nonnen gerieten mit der Besetzung und ihrer internationalen Medienpräsenz in Konflikt mit Grasl. Diese Woche ließ er ihnen eine geplante Vereinbarung zur Lösung des Streits zukommen. In dem Dokument, das der dpa vorliegt, sagte er unter anderem zu, dass sie bis auf Weiteres in Goldenstein wohnen könnten, und Ihnen Pflegekräfte, ärztliche Versorgung und ein Geistlicher zur Verfügung gestellt würden. Außerdem werde das Gebäude altersgerecht adaptiert.
Laut einer Stellungnahme, die von einer Sprecherin und Helferin der Nonnen verbreitet wurde, lehnten die drei Ordensschwestern den Vorschlag unter anderem wegen der Bedingungen ab, die der Propst stellt. Das Dokument habe «den Charakter eines Knebelvertrages», hieß es.
Bedingungen: Kein Instagram, kein Anwalt für die Nonnen
So müssten die Frauen etwa alle Aktivitäten in sozialen Medien einstellen. Dazu gehört ein Instagram-Kanal, der mittlerweile rund 111.000 Mal abonniert wurde. Die Ordensfrauen, die auch rechtlich gegen die Kirche vorgegangen waren, sollen zudem alle juristischen Schritte unterlassen und sich von ihrem Anwalt trennen.
Außerdem sei die Zusage für den Verbleib in Goldenstein nur vage formuliert und «juristisch wertlos», hieß es in der Stellungnahme. Grasls Sprecher betonte hingegen, dass die Vereinbarung verbindlich wäre. Doch die Angelegenheit liege «jetzt nicht mehr in den Händen des Propstes».

