Wenn Ärzte auf ihren Seiten ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, machen sie sich bislang strafbar. SPD, Grüne und FDP haben nun beschlossen, den entsprechenden Paragrafen abzuschaffen.
Berlin - So lange hatte Kristina Hänel dafür gekämpft - und jetzt steht es schwarz auf weiß im Ampel-Koalitionsvertrag: «Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über...
Der Fall Kristina Hänel machte bundesweit Schlagzeilen und fachte die Diskussion um den Abtreibungsparagrafen 219a an. Nun stand die Ärztin erneut vor Gericht. Und das sieht ganz grundsätzliche Probleme.
Der Fall der Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Homepage unerlaubt für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, kommt erneut vor Gericht. Die Medizinerin spricht aber nicht von einem Erfolg. Sie sieht sich in ihrem Kampf gegen den Paragrafen 219a zurückgeworfen.