Im Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher soll am Wuppertaler Landgericht an diesem Dienstag (9.00 Uhr) das Urteil gesprochen werden. Zuvor sollen allerdings noch ein Zeuge gehört und die Schlussvorträge gehalten werden. Der Fall war in einem Berufungsprozess aufgerollt worden, nachdem sowohl die Nebenklägerin als auch die drei Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatten.
Vor Gericht stehen inzwischen aber nur noch zwei Angeklagte. Das Urteil gegen den dritten Mann - sechs Monate Haft auf Bewährung - wurde zwischenzeitlich rechtskräftig, weil dieser seine Berufung zurückgezogen hatte. Ziel der Familie Schumacher als Nebenkläger war es, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) nicht als Gehilfe, sondern als Mittäter zu einer höheren Strafe verurteilt wird.
15 Millionen Euro gefordert
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.
Der frühere Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.
Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter (54) der Familie war wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

