Düsseldorf. 5,6 Millionen Menschen in NRW haben einen Migrationshintergrund, das sind 30 Prozent. Die SPD-Fraktion fordert, dass vor allem die Lebensleistung der ersten Einwanderergeneration aus den 60er und 70er Jahren aus der Türkei vollumfänglich gewürdigt wird.
Diese Menschen hatten bisher nicht die Möglichkeit, die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Kommune mit zu wählen. „Sie bleiben so von wesentlichen staatsbürgerlichen Rechten, wie dem Wahlrecht ausgeschlossen, obwohl sie seit Jahrzehnten in Deutschland leben und entscheidend zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes beigetragen haben“, sagt der SPD-Abgeordnete Volkan Baran. Die SPD fordert von der schwarz-grünen Landesregierung ein klares Bekenntnis. „Es ist wichtig, dass sie sich dazu positioniert“, betont er.
Der Dortmunder nimmt Bezug auf die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin. Diese sehen eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vor. So soll zum Beispiel die Aufenthaltsdauer bis zur Möglichkeit der Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll die Aufenthaltsdauer weiter gekürzt werden. Bei Menschen ab 67 Jahren soll es ausreichen, wenn sie sich mündlich im Alltag verständigen können. Der formelle Sprachtest und der Wissenstest über Deutschland sollen für diese Altersklasse wegfallen. Baran rechnet damit, dass es auf Bundesebene im Herbst einen Beschluss geben wird.
Ministerin Paul: Wahlrecht diskutieren
Die NRW-Landesregierung solle diese Initiative unterstützen, fordert die SPD in einem Antrag, der jetzt im Plenum behandelt wurde. Das Land müsse mit den Kommunen die Voraussetzungen schaffen, dass Einbürgerungsverfahren schneller und einfacher möglich sind, so die SPD.
Im vergangenen Jahr hatte sich auch Bielefelds Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD) während einer Veranstaltung des NRW-Integrationsrats für eine stärkere Beteiligung der Menschen ausgesprochen, die keinen deutschen Pass besitzen. „Sie leben hier, sie arbeiten hier, warum sollen sie nicht auch den Oberbürgermeister wählen dürfen?“, fragte Clausen.
In NRW hatte die damalige rot-grüne Koalition unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) zuletzt 2017 eine Änderung der Landesverfassung geplant, um das Kommunalwahlrecht für Ausländer aus nicht EU-Staaten zu verankern. Der Vorschlag mit der Formulierung „Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben“ wurde damals im Landtag aber abgelehnt. Man könne und müsse ein solches Wahlrecht diskutieren, sagte auch NRW-Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne).
Das kommunale Wahlrecht gilt aktuell nur für EU-Bürger. Nicht aber für Menschen aus Drittstaaten, auch dann nicht, wenn sie bereits seit Jahren hier leben. „Man kann und man muss ein Wahlrecht dieser Menschen weiter diskutieren“, sagte Paul.