Weil sie ihre Lebensgefährtin mit 26 Messerstichen umgebracht hat, ist eine 71-jährige Rentnerin in Mönchengladbach wegen Totschlags verurteilt worden. Das Landgericht verhängte am Montag sechs Jahre und zehn Monate Haft gegen die Frau. Die Staatsanwältin hatte acht Jahre Haft beantragt.
Die Richter hielten der Frau zugute, dass sie wegen Depressionen und Verlustängsten zur Tatzeit unter «einer tiefen Bewusstseinsstörung» litt und vermindert schuldfähig war. Die Rentnerin hatte nach der Bluttat versucht, sich selbst mit Tabletten zu töten.
Der zunächst erhobene Mordvorwurf war zuvor bereits fallen gelassen worden. Heimtücke als Mordmerkmal sah das Gericht nicht: «Das Opfer war nicht arg- und wehrlos. Es wurden bei ihr Abwehrverletzungen gefunden», sagte der Richter.
Beide Frauen waren mehr als 20 Jahre lang ein Paar. Im Prozess hatte die Angeklagte gestanden, ihre Partnerin aus Eifersucht getötet zu haben. Ihre Freundin habe sich über ihre Eifersucht und ihre Befürchtungen lustig gemacht. «Sie zog meine Sorgen ins Lächerliche», hatte die Frau erklärt. Ihre Verteidiger hatten maximal fünf Jahre Haft beantragt.
Der Haftbefehl gegen die 71-Jährige wurde am Montag außer Vollzug gesetzt. Sie kam damit nach einem halben Jahr Untersuchungshaft zunächst auf freien Fuß.
Die Angeklagte hatte angegeben, seit Jahren unter der Nervenkrankheit Multiple Sklerose zu leiden. Das hatten die Angehörigen des Opfers in Zweifel gezogen: «Das wurde nie durch entsprechende Untersuchungen medizinisch gesichert diagnostiziert», hatte die Nebenklägeranwältin moniert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage hatte noch am Montag ihre Zustimmung zu einer Verurteilung wegen Totschlags zurückgezogen, ein Gutachten zur MS-Erkrankung beantragt und eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Der Antrag wurde abgelehnt.
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