LandgerichtGeflüchtete Ukrainerin vergewaltigt: Haftstrafen gefordert

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. - © Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Im Prozess um die zweifache Vergewaltigung einer nach Düsseldorf geflüchteten Ukrainerin hat die Staatsanwältin vier und viereinhalb Jahre Haft gefordert. Das hat eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts am Mittwoch mitgeteilt. Die Verteidiger beantragten Freisprüche.

Die Plädoyers waren mit Rücksicht auf die Intimsphäre des mutmaßlichen Opfers nicht öffentlich. Die beiden 27 und 39 Jahre alten Angeklagten sollen die 18-Jährige am 6. März auf einem am Rheinufer festgemachten Hotelschiff vergewaltigt haben. Dort waren nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine einige der ersten eingetroffenen Flüchtlinge untergebracht worden.

Die beiden Männer waren wie die junge Frau aus der Ukraine geflohen und auf dem Schiff untergebracht. Die 18-jährige Ukrainerin musste im Prozess nicht aussagen. Zwei Gutachter hatten die junge Frau als traumatisiert und nicht vernehmungsfähig eingestuft. Ihre Mutter hatte im Prozess berichtet, dass ihre Tochter völlig teilnahmslos sei und das Zimmer, in dem sie jetzt untergebracht sei, nicht mehr verlasse.

Die Verteidiger machten erhebliche Zweifel an den von der Frau bei der Polizei gemachten Aussagen geltend. Sie beantragten, die junge Frau von einem weiteren Gutachter untersuchen zu lassen. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Die Verhandlung musste am Mittwoch mehrfach unterbrochen werden, weil der jüngere Angeklagte von Weinkrämpfen geschüttelt laut schluchzte. Am kommenden Freitag soll das Urteil verkündet werden.

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