Das Verwaltungsgericht Aachen hat die letzten drei noch anhängigen Klagen gegen den Braunkohletagebau Garzweiler abgewiesen. Der Kläger aus Lützerath wollte damit verhindern, dass sein Grundstück dem Tagebau geopfert wird. Das Gericht verwies am Dienstag jedoch darauf hin, dass er das unbebaute Wiesengrundstück erst erworben habe, nachdem bereits entschieden worden sei, dass Lützerath für den Tagebau geräumt werden solle. Ihm fehle die Klagebefugnis. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragen (Aktenzeichen: 6 K 103/21, 6 K 1726/21 und 6 K 1144/22).
UrteilGericht weist letzte Klagen zu Lützerath ab
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