Ex-BundeskanzlerParteiordnungsverfahren gegen Schröder: Berufung angekündigt

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Gerhard Schröder (SPD), ehemaliger Bundeskanzler, steht im Bundestag. © Kay Nietfeld/dpa/Archivbild

Nach der Entscheidung einer SPD-Schiedskommission für den Verbleib von Altkanzler Gerhard Schröder in der Partei will der SPD-Kreisverband Mettmann in dem Parteiordnungsverfahren in Berufung gehen. Dabei will er den Schulterschluss mit weiteren möglichen Antragstellern suchen. «Es ist entschieden, dass wir in die Berufung gehen», sagte der Vorsitzende des SPD-Kreisverbandes, Jens Geyer, der Deutschen Presse-Agentur am Freitagabend. Der Kreisvorstand habe das einstimmig beschlossen. Man wolle sich nun mit anderen SPD-Gliederungen abstimmen, ob es einen gemeinsamen Berufungsantrag geben werde. In der kommenden Woche solle der Antrag eingereicht werden, kündigte der SPD-Kreisvorsitzende an.

Der SPD-Kreisverband Mettmann gehört zu den 17 SPD-Gliederungen, die ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder beantragt hatten. Der wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne heftig in die Kritik geratene Altkanzler darf aber vorerst SPD-Mitglied bleiben. Ein Verstoß gegen die Parteiordnung könne Schröder nicht nachgewiesen werden, hatte die in erster Instanz zuständige Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover am Montag entschieden. Die Kommission sah damit keine Grundlage für eine Rüge oder gar einen Parteiausschluss.

Eine Berufung muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich eingelegt und innerhalb eines Monats schriftlich begründet werden. Es sind bis zu zwei weitere Instanzen möglich: beim SPD-Bezirk Hannover sowie bei der SPD-Bundesschiedskommission. In Nordrhein-Westfalen hatte bereits der SPD-Ortsverein Essen-Frohnhausen/Altendorf unmittelbar nach der Entscheidung von Montag erklärt, dass er eine Berufung erwäge.

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