Eine Frau, die die 83 Jahre alte Mutter ihres Lebensgefährten erstickt hat, ist vom Landgericht Bonn zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Das Urteil wegen Totschlags in einem minder schweren Fall erging bereits am Freitag. Die Angeklagte hatte die Tat gestanden.
Das Gericht hielt ihr in seiner Urteilsbegründung zugute, dass sie sich regelmäßig um die alte Dame gekümmert habe. Sie sei von ihr bewusst gedemütigt, herabgesetzt und provoziert worden. Im Affekt habe die 56-Jährige der in einem Fernsehsessel sitzenden Seniorin schließlich ein Kissen auf den Kopf gedrückt, bis sie nicht mehr reagiert habe. Anschließend legte sie die 83-Jährige demnach auf den Boden, um einen Sturz vorzutäuschen. Dann berichtete sie einer Nachbarin, dass sie die alte Dame leblos vorgefunden habe.
Die Angeklagte und ihr Lebensgefährte lebten seit 2014 in einem zu Eigentumswohnungen umgebauten Barockschloss in Bornheim bei Bonn. Die 83-Jährige zog erst vier Monate vor dem gewaltsamen Tod im Sommer vergangenen Jahres in eine benachbarte Wohnung ein. Am Morgen der Tat hatte die Seniorin ihren Sohn aufgefordert, die Frau zu verlassen. Am Nachmittag kam es - so das Geständnis der Angeklagten - zur Konfrontation der beiden Frauen.
Im Prozess bestritt die Angeklagte die Tat zunächst, aber nach dem gerichtsmedizinischen Gutachten legte sie doch ein Geständnis ab. «Das war kein schneller Tod», hieß es im Urteil. Der 57-jährige Sohn der Verstorbenen trat im Prozess als Nebenkläger auf.
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