Im Prozess um den Unfalltod eines Mädchens nach einem illegalen Autorennen in der Eifel wollen sich die beiden Angeklagten gegen ihr Urteil wehren. Die 20 und 21 Jahre alten Männer hätten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, sagte ein Sprecher des Aachener Landgerichts am Freitag. Das Gericht hatte sie vor gut einer Woche zu Jugendstrafen verurteilt. Nach Angaben des Sprechers geht auch ein Nebenkläger in Revision.
Laut Urteil hatten die Angeklagten sich im Sommer 2020 auf einer Landstraße ein Rennen geliefert. Beim Überholen in einer Kurve war der Wagen des 20-Jährigen mit einem anderen Auto zusammengestoßen. Das darin sitzende achtjährige Mädchen wurde getötet, Fahrer und Beifahrerin erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen.
Das Gericht verurteilte den 20-Jährigen wegen der Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der 21-Jährige erhielt eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Beteiligung an einem Rennen und fahrlässiger Tötung.
Die Staatsanwaltschaft, die für beide Angeklagte fünf Jahre Jugendstrafe gefordert hatte, hat nach Angaben des Gerichtssprechers keine Revision gegen das Urteil eingelegt.
Ursprünglich waren die jungen Männer in dem Verfahren sogar wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Doch einen Tötungsvorsatz konnten im Endeffekt weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht erkennen.
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