Zwischen Weser und RheinBritischer Fan nach Schlag verletzt: Schalker vor Gericht

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Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Rund drei Jahre nach einem brutalen Angriff auf einen britischen Fußballfan müssen sich vier Anhänger von Schalke 04 vor Gericht verantworten. Einer der Angeklagten soll den damals 32-Jährigen mit einem gezielten Faustschlag zu Boden gebracht haben. Das Opfer erlitt schwerste Kopfverletzungen und lag wochenlang im Koma. Zum Prozessauftakt am Essener Landgericht hat sich der Hauptangeklagte aus Gelsenkirchen am Freitag noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Es war am 20. Februar 2019. Schalke hatte im Championsleague-Spiel gegen Manchester City gerade das 2:3 kassiert. Der britische Fan befand sich laut Anklage an einem Kiosk im Rundgang des Stadions. Der Schlag traf ihn direkt am Kinn. Laut Anklage stürzte er unkontrolliert zu Boden und erlitt schwerste Schädelverletzungen.

Der mutmaßliche Täter ist ein 33 Jahre alter Geschäftsmann aus Gelsenkirchen. Er soll ein erfahrener Kampfsportler in den Sportarten «Mixed-Martial-Arts» und «Thai-Boxen» sein. Die Tat soll von Überwachungskameras aufgezeichnet worden sein.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich alle vier Angeklagten verabredet hatten, britische Fans nach einer vorausgegangenen Provokation anzugreifen - was von Seiten der Verteidiger allerdings bestritten wird.

Auch eine Frau aus der Fan-Gruppe von Manchester City hatte damals einen Schlag ins Gesicht erhalten. Sie erlitt eine blutende Platzwunde, die genäht werden musste. Dafür war ein weiterer Angeklagter verantwortlich. «Er schämt sich dafür», sagte sein Verteidiger Burkhard Benecken den Richtern.

Dem schwer verletzten Opfer geht es nach Angaben seines deutschen Anwalts Jan Czopka wieder besser. «Er kann sich aber bis heute nicht erklären, warum er Opfer dieses Angriffs geworden ist.»

Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung. Die 16. Strafkammer des Essener Landgerichts hat vorerst noch sieben Verhandlungstage bis zum 14. Mai angesetzt.

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