Zwischen Weser und RheinBGH: Polizei durfte Maskenverweigerer in Gewahrsam nehmen

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Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Ein Kritiker der Corona-Maßnahmen, der bei einer Demonstration in der Kölner Altstadt keine Schutzmaske tragen wollte, durfte von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Rechtsbeschwerde des Mannes, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. (Az. 3 ZB 4/21)

Zu dem Vorfall war es im Dezember 2020 gekommen. Damals schrieb die nordrhein-westfälische Corona-Verordnung vor, dass an Orten mit vielen Leuten Maskenpflicht herrscht, wenn die zuständige Behörde es anordnet. Die Stadt Köln hatte davon für die gesamte Altstadt Gebrauch gemacht. Laut BGH verletzt dies kein Verfassungsrecht.

Der Mann war zunächst von Mitarbeitern des Ordnungsamts angesprochen worden. Ihnen sagte er, dass er weder eine Maske dabei habe noch ein ärztliches Attest, das ihn von der Maskenpflicht befreie. Den hinzugerufenen Polizisten wollte er den Angaben zufolge keinen Ausweis zeigen und leistete «massiven körperlichen Widerstand». Schließlich nahmen sie den Mann in Gewahrsam. Gut vier Stunden später, als die Demo vorbei war, wurde er wieder laufengelassen.

Gegen die Maßnahme hatte der Mann auch schon erfolglos Beschwerde beim Kölner Landgericht eingelegt. Der BGH hatte an der Entscheidung nichts auszusetzen. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben.

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