Prozess am ArbeitsgerichtTatenlos beim Tod von Ferkeln zugesehen: Kreis darf Tierarzt nicht kündigen

Ein Veterinär soll drei neugeborene Ferkel mit bloßen Händen ertränkt haben. Die Entlassung seines Kollegen aus Spenge, der dabei tatenlos zugesehen hat, muss zurückgenommen werden, so das Arbeitsgericht.

Anja Hustert

Einer der Veterinäre soll die Ferkel mit bloßen Händen ertränkt haben, sein Kollege dabei tatenlos zugesehen haben. - © Symbolbild Pixabay
Einer der Veterinäre soll die Ferkel mit bloßen Händen ertränkt haben, sein Kollege dabei tatenlos zugesehen haben. © Symbolbild Pixabay

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