Kreis Gütersloh/Bielefeld. Die beiden Veterinäre, die im Juli vom Kreis wegen "tierschutzwidriger Handlungen" freigestellt worden sind, klagen gegen ihre Entlassung. Der Direktor des Arbeitsgerichts, Joachim Klevemann, bestätigte, dass dort aktuell zwei Verfahren gegen den Kreis Gütersloh anhängig seien, " in denen sich Angestellte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung/ Trichinenuntersuchung jeweils gegen eine fristlose Kündigung vom 20.07.2022 wehren".
Weder der Kreis noch das Gericht macht genauere Angaben darüber, was genau sich die beiden Kreismitarbeiter, die zur Fleischbeschau beim Schlachtkonzern Tönnies in Rheda-Wiedenbrück eingesetzt waren, haben zuschulden kommen lassen. "Im Gütetermin vom 1. September 2022 sind die verhaltensbedingten Vorwürfe nicht erörtert worden, weil niemand etwas dazu sagen wollte", stellt der Arbeitsgerichtsdirektor klar.
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Die siebte Kammer des Arbeitsgerichts wird nun am Donnerstag, 24. November, den Fall verhandeln. Der Kreis Gütersloh hat bis Ende September Zeit, die Gründe für die fristlose Kündigung gegenüber dem Gericht näher auszuführen.
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