Ansteckende InfektionskrankheitEltern im Kreis Gütersloh zahlen Strafe, statt Kinder gegen Masern zu impfen

Die Impfpflicht gilt seit Ende Juli und wird vom Kreis Gütersloh überwacht. Wer sich nicht daran hält, muss teils drastische Strafen zahlen.

Anja Hustert

Zum Schutz vor ansteckenden Masern gilt für Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas eine Impfpflicht. - © Marius Becker
Zum Schutz vor ansteckenden Masern gilt für Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas eine Impfpflicht. © Marius Becker

Kreis Gütersloh. Seit Ende Juli gilt in Deutschland eine uneingeschränkte Impfpflicht bei Masern. Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas, aber auch in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern müssen seither gegen die Infektionskrankheit nachweislich geschützt sein. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Frist für die Umsetzung der Impfpflicht zunächst immer wieder verlängert worden.

"Das Masernschutzgesetz trat bereits am 1. März 2020 in Kraft. Kinder, die danach in die Kita kamen, mussten einen Impfschutz nachweisen", erläuterte Gesundheitsamtsleiterin Anne Bunte im Kreis-Gesundheitsausschuss.

Das Gesundheitsamt ist für die Einhaltung des Masernschutz-Gesetzes zuständig. "Das ist jetzt eine Daueraufgabe - anders als bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht", so Bunte. Zwei Verwaltungsfachkräfte würde sie für die Aufgabe gerne einstellen - dem stimmte der Gesundheitsausschuss auch mit einer Gegenstimme (UWG) und einer Enthaltung (FDP) zu.

Eltern wollen lieber zahlen als impfen

39 Einrichtungen haben dem Kreis bereits Ungeimpfte gemeldet - zwei Kitas, 22 Grundschulen und 15 weiterführende Schulen. Knapp 500 Personen - hauptsächlich Kinder - hätten bisher keinen Masern-Impfnachweis vorlegen können. "Im Rahmen der Umsetzung des Masernschutzgesetzes übernimmt das Gesundheitsamt neben der Aufforderung zur Vorlage fehlender Immunitätsnachweise und Überprüfung zweifelhafter Immunitätsnachweise insbesondere die Prüfung hinsichtlich der Einleitung diverser Maßnahmen wie zum Beispiel die Einladung zur Durchführung von Beratungsgesprächen oder die Anordnung von Bußgeldern", heißt es in der Vorlage für den Ausschuss.

Vom Unterricht ausgeschlossen wird wegen der fehlenden Impfung niemand. "Die Schulpflicht steht über der Impfpflicht", erläuterte Bunte. Gleichwohl können Bußgelder für die Eltern verhängt werden - bis zu 2.500 Euro. Der Kreis setzt zunächst auf die Beratung der Erziehungsberechtigten. Doch bei manchen Eltern beißen die Kreismitarbeiter auch auf Granit. "Da wird dann nur gefragt: Was kostet das?", hat Bunte beobachtet, dass lieber eine Strafe gezahlt wird, als den lebensrettenden Pieks setzen zu lassen. "Die Impfung folgt manchmal erst dann, wenn die Kinder von der Schule aus ins Ausland gehen wollen", sagt sie. In zehn EU-Ländern gilt nämlich ebenso eine Masern-Impfpflicht.

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