Änderung zum 1. AugustNeues Gesetz betrifft Arbeitsverträge: Das müssen Arbeitnehmer wissen

Ab dem 1. August müssen deutlich mehr Vertragsbedigungen frühzeitig mitgeteilt werden. Was genau gilt und wie Beschäftigte dadurch geschützt werden sollen.

Annika Könntgen

Ab dem 1. August müssen Arbeitnehmer zu Beginn der Beschäftigung über mehr Vertragsbedingungen informiert werden. - © Symbolfoto: Pixabay
Ab dem 1. August müssen Arbeitnehmer zu Beginn der Beschäftigung über mehr Vertragsbedingungen informiert werden. © Symbolfoto: Pixabay

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