Bielefeld. In der ersten Sommerferienwoche steigen die Temperaturen an. Während es am Mittwoch westlich des Rheins zwar heiter und trocken werden soll, soll es östlich laut Deutschem Wetterdienst (DWD) dichtere Bewölkung und im Sauerland sowie in Ostwestfalen Schauer geben. Am Donnerstag soll es von Bielefeld bis Paderborn dann Höchsttemperaturen von 29 Grad geben. Während die Schulkinder sich im Freibad erfrischen können, müssen die meisten Arbeitnehmer im Büro oder Homeoffice durchhalten. Doch ab wann ist es zu heiß zum Arbeiten?
Gibt es Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Während ab 27 Grad Außentemperatur die Schulleiter über Hitzefrei für Schüler entscheiden, ist das für Arbeitnehmer etwas komplizierter und abhängig von der individuellen Raumtemperatur. "Das macht es im Einzelfall für Arbeitnehmer sehr schwer festzustellen, wann noch eine Arbeitspflicht besteht und wann nicht", so Arbeitsrechtsexperte Alexander Bredereck gegenüber der Deutschen Presseagentur. Einfach die Arbeit zu verweigern, ist jedoch keine gute Idee, denn Beschäftigte riskieren eine Abmahnung oder gar eine Kündigung. Bredereck empfiehlt, den Arbeitgeber zunächst an seine Pflichten zur Gestaltung des Arbeitsplatzes zu erinnern. Dabei kann auch der Betriebsrat helfen. Wer aufgrund der Temperaturen an seinem Arbeitsplatz gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, sollte zum Arzt gehen. Womöglich besteht unter den gegebenen Bedingungen eine Arbeitsunfähigkeit.
Grundsätzlich sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen nicht 26 Grad überschreiten, so steht es in den technischen Regeln für Arbeitsstätten des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom März dieses Jahres. In Einzelfällen kann die Temperatur dann gefährlich für die Gesundheit sein. Etwa, wenn schwere körperliche Arbeit verrichtet oder Schutzkleidung getragen wird. Ältere oder Schwangere gelten als schutzbedürftig. Nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist der Raum dann, wenn die Lufttemperatur 35 Grad überschreitet und der Raum keine technischen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorischen Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung) bietet. Ist es im Raum wärmer als 26 Grad, können und bei mehr als 30 Grad müssen vom Arbeitgeber Getränke bereitgestellt werden.
Auch nach unten hin sind übrigens Grenzen gesetzt: Wer körperlich arbeitet, hat ohne Schutzkleidung ein Recht auf eine Raumtemperatur von wenigstens zwölf Grad; für Sitzend-Tätige müssen es acht Grad mehr sein.
Kann ich in Shorts und T-Shirt arbeiten?
Bei mehr als 26 Grad Raumtemperatur müssen für bestimmte Gruppen wie Schwangere, Ältere oder körperlich arbeitende Menschen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Überschreiten die Temperaturen die 30-Grad-Marke, müssen für alle Beschäftigten Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen Aspekte wie das richtige Lüften und Sonnenschutz, aber auch "Festlegung von Entwärmungsphasen" und die "Lockerung der Bekleidungsregeln" - sprich: Birkenstocks und Shorts dürfen auch in konservativeren Büros getragen werden. "Grenze ist hier immer auch die etwaige Belästigung der übrigen Arbeitnehmer durch zum Beispiel allzu freizügige Kleidung", sagt Bredereck. Im Zweifel sollte der Vorgesetzte gefragt werden, was geht und was nicht.
Darf ich mein Homeoffice ins Planschbecken verlegen?
Grundsätzlich ist im Homeoffice alles erlaubt. Laut Spiegel sollte man bei Kundenkontakt oder in Videokonferenzen dennoch angemessen gekleidet sein und auf Arbeitssicherheit achten - also besser nicht mit dem Laptop ins Wasser steigen. Das könnte auch im Freibad passieren, außerdem könnte das Arbeitsgerät dort gestohlen werden. "Vertraulichkeit und Datenschutz sind in der Öffentlichkeit kaum zu gewährleisten, da handeln Sie sich große Probleme ein", warnt Anwältin Andrea Kröpelin gegenüber dem "Spiegel".
Muss ich die FFP2-Maske auch bei der Hitze am Arbeitsplatz tragen?
In den meisten Bereichen gibt es keine Maskenpflicht mehr, wo sie aber gilt (etwa in Bus und Bahn oder beim Arzt), oder wo der Arbeitgeber sie vorschreibt, gilt sie auch bei Hitze: "Überall, wo die Maskenpflicht gilt, muss eine Maske getragen werden - auch bei hohen Temperaturen gibt es keine Ausnahmen", so Kröpelin.
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