Neue SchutzverordnungMaskenpflicht im ÖPNV: Das sind die Coronaregeln in NRW ab Freitag

Bis zum 23. Juni gelten die gleichen Regeln wie bisher. Ein Überblick.

Jemima Wittig

Pendler sitzen mit Mund-Nasen-Schutz in einer Straßenbahn. - © Philippe Lopez/AFP/dpa
Pendler sitzen mit Mund-Nasen-Schutz in einer Straßenbahn. © Philippe Lopez/AFP/dpa

Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die bestehende Coronaschutzverordnung verlängert. Sie galt seit dem 29. April bis Freitag. Jetzt gelten die darin verordneten Regeln vorerst bis zum 23. Juni. Die Sommerferien in NRW beginnen in diesem Jahr am 27. Juni. Eine Übersicht, was das bedeutet:

Im ÖPNV gilt genauso wie im Fernverkehr und im Flugzeug weiterhin Maskenpflicht. Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und in staatlichen Unterbringungseinrichtungen wie Gemeinschaftsunterkünften muss eine Maske getragen werden.

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In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt für Beschäftigte, Patienten und Besucher eine Testpflicht. "In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden", heißt es in der Verordnung. "Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen."

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