Gütersloh. Im Prozess wegen des Narkosetodes eines 14-jährigen Güterslohers hat sich der angeklagte Arzt des Sankt-Elisabeth-Hospitals weitgehend geständig gezeigt. Er habe nicht gewusst, dass er das Narkosegerät routinemäßig hätte kontrollieren müssen, sagte er am Freitag bei der Verhandlung am Amtsgericht. Allerdings habe ihm vom Krankenhaus auch nie jemand auf diese Pflicht hingewiesen.
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