Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung setzt in einer neuen "Corona-Test-und-Quarantäneverordnung" die vom Robert Koch-Institut (RKI) empfohlene Verkürzung der Isolation Corona-Infizierter um. Das NRW-Gesundheitsministerium teilte am Mittwoch mit, dass sich Corona-Infizierte ab Donnerstag (5. Mai) bereits nach fünf Tagen freitesten können. Demnach ist hierfür aber weiterhin ein offizieller Test, also ein Bürgertest oder PCR-Test, nötig. Ohne Test ende die Isolierung wie bisher, also nach zehn Tagen. Für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten besteht demnach keine Pflicht mehr, in Quarantäne zu gehen. Stattdessen werde ihnen empfohlen, Kontakte zu reduzieren.
In der Mitteilung erklärt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, er halte eine Verkürzung der Isolierungszeit für vertretbar, da nach der Ansteckung mit einer Omikron-Variante die Inkubationszeiten und die Krankheitsverläufe in der Regel kürzer seien. Zudem habe Nordrhein-Westfalen eine im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Impfquote gerade in den älteren Altersgruppen. Allerdings: "Auch wenn das RKI nur noch von einer dringenden Empfehlung für das Freitesten spricht, halten wir in Nordrhein-Westfalen an der verpflichtenden Freitestung durch eine offizielle Teststelle fest", so Laumann. "Gerade für den Schutz von vulnerablen Personen halte ich das auch weiterhin für geboten – insbesondere vor der Wiederaufnahme einer Tätigkeit in vulnerablen Einrichtungen."
Die Vorgaben im Detail:
Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben, heißt es vom Ministerium. Die Isolierung dauert weiterhin grundsätzlich zehn Tage und zählt ab dem Tag des ersten Auftretens der Symptome oder des Testergebnisses. Ab dem fünften Tag kann die Isolierung mit einem negativen Corona-Test beendet werden. Gültig ist demnach ein Coronaschnelltest in einer offiziellen Teststelle, ein PCR-Test oder ein PCR-Test mit Ct-Wert über 30. Ein Selbsttest dagegen reicht nicht.
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, soll der Verordnung zufolge auch künftig enge Kontaktpersonen der letzten zwei Tage selbst informieren.
Für positiv getestete Beschäftigte im Gesundheitswesen, etwa Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, gilt neben den allgemeinen Regeln ein Tätigkeitsverbot. Um wieder arbeiten zu können, müssen die Betroffenen mindestens 48 Stunden lang symptomfrei sein. Der negative Test muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten fällt der Verordnung nach die behördliche Quarantäne-Pflicht weg. Auch wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss also nicht mehr automatisch in Quarantäne. "Es wird diesen Personen aber empfohlen, Kontakte zu reduzieren", so die Landesregierung.
Für geimpfte Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen, die enge Kontaktpersonen von infizierten Personen sind, gilt darüber hinaus eine tägliche Testpflicht für die Dauer von fünf Tagen.
Die neue Regelung gilt ab dem 5. Mai auch für Menschen, die sich dann bereits in Quarantäne oder Isolation befinden.
Das RKI hatte vor wenigen Tagen neue Leitlinien veröffentlicht, nach denen die vorgeschriebene Isolation für Corona-Infizierte künftig in der Regel schon nach fünf Tagen enden kann. Ein negativer Test zum Abschluss wurde hier nur "dringend empfohlen".
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