Bielefeld/Düsseldorf. Noch immer ist die Coronalage in Deutschland angespannt, doch die stetig sinkenden Infektionszahlen deuten ein Ende der aktuellen Omikron-Welle an. Jetzt hat die nordrhein-westfälische Landesregierung weitere Lockerungen im Freizeitbereich beschlossen. Die neue Corona-Schutzverordnung tritt ab Freitag, 4. März 2022, in Kraft.
Basisschutz-Maßnahmen wie eine Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln werden vorerst weiter bestehen bleiben, doch vor allem die positive Entwicklung in den Krankenhäusern erlaube laut NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann weitere Schritte in Richtung Normalität. So sollen Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren ganz wegfallen.
Laumann: "Besonders wichtig ist mir, dass wir explizit festlegen, dass Kinder und Jugendliche, die in den letzten zwei Jahren besonders unter den Einschränkungen gelitten haben, von den Einschränkungen befreit sind und schon ab sofort wieder ohne Einschränkungen und Kontrollen am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können."
Lesen Sie auch: Pflege-Impfpflicht hat schwere Folgen: Lebensbaum-Chefin ist fassungslos
NRW setzt mit den Lockerungen weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Diese hatten Mitte Februar einen Plan für schrittweise Öffnungen bis hin zu einem Ende aller einschneidenden Auflagen am 20. März vereinbart - wenn die Situation in den Kliniken es zulässt.
Gastronomie, Sport und Theater
Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung können auch Ungeimpfte wieder in Restaurants, in Hotels und in Kultur-Einrichtungen wie Museen, Theater oder zu Konzerten. Für den Besuch gilt nur noch eine 3G-Zugangsbeschränkung, also geimpft, genesen oder getestet. Gleiches gilt für die Sportausübung im öffentlichen Raum (innen und außen) und den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauer.
Clubs und Diskotheken
Auch Clubs und Diskotheken dürfen ab dem 4. März nach monatelanger Pause wieder öffnen. Dort wird allerdings weiterhin die 2G-plus-Zulassungsbeschränkung gelten. Damit haben nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt. Das gilt auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.
Veranstaltungen
Kleinere Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauern sollen laut der neuen Corona-Schutzverordnung mit einer 3G-Zugangsbeschränkung stattfinden dürfen. Bei Großveranstaltungen ab 1.000 Personen gelten in NRW künftig die 2G-plus-Regel und zusätzliche Maskenpflicht, aber es werden mehr geimpfte oder genesene Zuschauer zugelassen. Drinnen sind nun maximal 6.000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent zulässig. Im Freien darf bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent die Zahl von 25.000 Zuschauern nicht überschritten werden.
Für Volksfeste sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeste gilt ebenfalls weiterhin die 2G-plus-Regel. Hier dürfen immunisierte Personen teilnehmen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder aber über eine Auffrischungsimpfung verfügen.
Mit Material der dpa.
Um Ihren Kommentar abzusenden, melden Sie sich bitte an.
Sollten Sie noch keinen Zugang besitzen, können Sie sich hier registrieren.