Berlin/Bielefeld. Ab dem 15. März gilt in Deutschland eine Impfpflicht für das Personal im Gesundheitswesen. Wer bis dahin keinen Immunitätsnachweis gegen das Coronavirus vorlegen kann, darf nicht weiter beschäftigt werden. Davon betroffen sind auch Hebammen, allerdings nicht nur in Kliniken oder Geburtshäusern, sondern auch in freiberuflicher Tätigkeit in der Vor- und Nachsorge.
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