GüterslohSchluss mit Mini-Käfigen: Kaninchen-Züchter kritisieren Forderung des Tierschutzes

Rassekaninchenzüchtern missfallen die neuen Vorgaben für die Haltung von Kaninchen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Haustierhalter haben mehr und mehr das Wohl der Tiere im Blick.

Irja Most

Mehr Bewegungsfreiheit sollen Kaninchen bekommen. Für einen Hoppelsprung benötigen die Tiere allein 80 Zentimeter, sind Experten überzeugt. - © Pixabay
Mehr Bewegungsfreiheit sollen Kaninchen bekommen. Für einen Hoppelsprung benötigen die Tiere allein 80 Zentimeter, sind Experten überzeugt. © Pixabay

Gütersloh. Mehr Platz sollen Kaninchen nun ganz offiziell bekommen, findet die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) und hat dafür Merkblatt 157 überarbeitet. In der im September veröffentlichten Version finden sich die aktuellen Vorgaben zur richtigen Haltung von Kaninchen als Haustiere. Sechs Quadratmeter für zwei Tiere, die nicht mehr als je drei Kilo auf die Waage bringen, sind demnach ein Muss. Veraltet sei das Merkblatt gewesen, erklärt Daniela Rickert, Vorsitzende für Zoohandel und Heimtiere des TVT, und würde nicht mehr neuesten Erkenntnissen entsprechen.

Drei Hoppelsprünge in jede Richtung sollten gewährleistet sein, damit das Kaninchen sich wohlfühlt. Das heißt 80 Zentimeter pro Sprung. Jedes weitere Langohr hat Anspruch auf zusätzliche 20 Prozent Platz. "Dazu kommen Rückzugsmöglichkeiten, Wasser, Futter und Spielzeug für eine artgerechte Haltung", weiß Rickert. Bei einer Kombination aus Käfig und Freilauf sieht das Merkblatt einen Rückzugsraum von 150 mal 60 mal 50 Zentimetern vor, ohne Tür versteht sich. Auch auf die Hinterbeine stellen ohne mit den Öhrchen anzustoßen, sollte möglich sein.

Verbesserungen statt Strafe angestrebt

Die neuen Vorgaben des TVT kommen bei Tierfreunden gut an. Kaum veröffentlichte das Tierheim Gütersloh jüngst die frohe Botschaft auf seiner Präsenz in den sozialen Medien, fanden dies gleich mehr als 170 Nutzer gut.

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Auf die Frage, wie die Einhaltung überwacht werden könne, erläutert Rickert, dass Kontrollen nicht turnusmäßig erfolgen, sondern durch das jeweilige Veterinäramt, wenn Hinweise auf falscher Haltung vorliegen. Sei es, dass die Kaninchen verwahrlost seien, eine Einzelhaltung bestehe, denn die Mümmelmänner sind sozial lebende Wesen, oder eben die Unterbringung zu beengt sei. Dabei ginge es zuerst darum, durch Anordnungen die Verhältnisse zu verbessern, statt sofort eine Strafe zu verhängen.

Der TVT tritt zwar nach eigenen Angaben als Sachverständiger in Tierschutzfragen auf, gesetzlich bindend ist die Haltung von Tieren aber im Tierschutz-Bundesgesetz geregelt. In Paragraf 21 und 22 ist seit einigen Jahren vorgegeben, dass Händler bei der Abgabe an Ersthalter Informationen zu den Bedürfnissen der jeweiligen Tierart mit auf den Weg geben müssen. "Wir wünschen uns natürlich, dass unsere Merkblätter das sind, Pflicht ist das aber nicht. In erster Linie geht es um die fachlichen Informationen, die der Halter bei Erstanschaffung bekommen muss", so Rickert.

Vorteile von Tierschutztieren

Für eine artgerechte Haltung von Kaninchen sei häufig die Marke Eigenbau erforderlich, denn die gängigen Produkte im Handel seien meistens zu klein. Aber die Nachfrage der Tierliebhaber würde sich ändern und die Tierbedürfnisse immer mehr in den Fokus rücken, beobachtet Rickert vom TVT, der auch eine Zoofachhandelskette beim Sortiment berät. Der altbekannte Kaninchenstall aus Holz habe trotzdem noch lange nicht ausgedient, wenn er offen sei und drumherum Auslauf biete. Die Kosten für die Unterbringung seien höher als die Anschaffung des Tieres selbst. Hier empfiehlt Rickert ohnehin ein Exemplar aus dem Tierschutz, denn die seien bereits erfolgreich vergesellschaftet.

Kritisch merkt eine Nutzerin in den sozialen Medien zur Nachricht des Tierheims Gütersloh die Schauen von Zuchttieren an. "Wenn ich an die LGS Rietberg denke, bei der ich jedes mal entsetzt bin über den Kaninchenzüchterverein, der den Großteil der Hasen und Kaninchen auf Rost hält und in Minikäfigen, würde ich mir auch Kontrollen und Sanktionen wünschen."

"Aus für Rassekaninchenzucht"

Bei der Nutztierhaltung wie der Züchtung von Rassekaninchen gelten allerdings andere Regeln. Der Zentralverband der Deutschen Rassekaninchenzüchter hält die Forderungen des TVT für weit überzogen, erklärt Wolfgang Elias. Sollten diese Bedingungen sich auch bei der Zucht durchsetzen, dann wäre das "das Aus für die Rassekaninchenzucht", so Elias. Es widerspräche eher dem Tierschutz, wenn unkastrierte männliche Zuchttiere direkten Kontakt hätten. Die Verletzungsgefahr wäre viel zu hoch. Der Verband sei schon seit Längerem im Gespräch mit der Bundespolitik, um für Zuchttiere andere Regeln durchzusetzen.

Der Kreisverband der Rassekaninchenzüchter Gütersloh hat auf seiner Internetseite die Vorgaben des Zentralverbandes veröffentlicht. Hiernach wird die Box für große Rassen auf 110 Zentimeter Breite, 80 Zentimeter Tiefe und 70 Zentimeter Höhe beziffert. Für die Kleinsten, Zwergrassen unter 1,5 Kilo, sind es 60 Zentimeter Breite und Tiefe sowie 50 Zentimeter Höhe. Zum Vergleich: Um drei Hoppelsprünge zu ermöglichen, empfiehlt der TVT eine Mindestseitenlänge von 2,40 Meter. Im Kreisverband Gütersloh gibt es 177 Zuchten, diese definieren sich per Rasse, mit gut 2900 Tieren, teilt der Landesverband Westfalen auf Nachfrage mit. Auf den Landesverband selbst entfallen 33.760 Kaninchen.

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