Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verlagsanschrift:
Haller Kreisblatt Verlags-GmbH
Neulehenstr. 8
33790 Halle/Westf.

Registergericht: Amtsgericht Gütersloh
Registernummer: HRB 4591
Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE 126955258
Umsatzsteuer Nr.: 05.351/5708/0289
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:

Geschäftsführung: Klaus Schrotthofer, Axel Walker

Mit dem Verlag getätigte Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.Gerichtsstand ist Halle/Westfalen.

Folgende AGBs sind auf dieser Seite einsehbar:

- für das Haller-Kreisblatt-Online-Abo
- für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
- für Zeitungsabonnements vom Haller Kreisblatt
- für Online-Werbung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Haller-Kreisblatt-Online-Abo

1. Beschreibung des Dienstes

HK-Online-Abo ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der über das Internet genutzt werden kann. Der elektronische Zugriff auf die gedruckte Zeitung erfolgt über das Internet mit einer Standardsoftware (Internet-Browser). Die Nutzung eines des-Archive ist im Preis inbegriffen.

2. Wer kann den Dienst nutzen?

Die Nutzung des Online-Abos ist nicht an den Erwerb eines Zeitungs-Abos gebunden. Abonnenten der gedruckten Ausgabe des Haller Kreisblattes erhalten einen Nachlass auf die monatliche Abo-Gebühr der digitalen Ausgabe.

3. Anmeldung

Mit der Anmeldung als Abonnent vom HK-Online-Abo entsteht ein Nutzungsvertrag mit dem Zeitungsverlag Haller Kreisblatt Verlags-GmbH. Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Bestellformulars über das Internet. Der Nutzername und das Passwort wird vom Verlag aus per E-mail an den Besteller übermittelt.

4. Nutzung
Die Nutzung des HK-Online-Abo ist ausschließlich durch den registrierten Nutzer im Sinne von Punkt 1 gestattet. Die Weitergabe und/oder Vervielfältigung an Dritte, egal in welcher Form und zu welchem Zweck, ist nicht gestattet. Das Haller Kreisblatt behält sich vor, den Zugang zum HK-Online-Abo zu sperren, wenn schuldhaft durch den Benutzer Inhalte an Dritte weitergegeben wurden. Das Gleiche gilt für die missbräuchliche Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte. Die Rechte für eine Wieder- und Weiterveröffentlichung können nur direkt über den Zeitungsverlag Haller Kreisblatt Verlags-GmbH (www.haller-kreisblatt.de; Tel.: 05201-1501) erworben werden.

5. Haftung
Wir sind bemüht, den Zugang zu HK-Online-Abo 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen der Digital-Ausgabe oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. Sonstige Schäden können nur bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen oder einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur in Höhe der gezahlten Kostenbeiträge für HK-Online-Abo geltend gemacht werden. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vornherein ausgeschlossen.

6. Datenschutz
Ihr Nutzername in Verbindung mit Ihrem Passwort dient als Legitimation für das Abonnement vom HK-Online-Abo. Bewahren Sie Ihr Passwort daher gut auf und geben Sie dieses nicht an Dritte weiter. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

7. Kündigung
Nach der Anmeldung zur Nutzung vom HK-Online-Abo besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß Fernabgabegesetz. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald die abonnierte Digital-Ausgabe mit den nach der erstmaligen Anmeldung zugewiesenen Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) ein- oder mehrmals genutzt wurde. Abbestellungen sind nur zum Ende eines Monats möglich. Sie sind schriftlich an den Verlag zu richten und müssen dort zwei Wochen vor Monatsende vorliegen. Die Haller Kreisblatt Verlags-GmbH behält sich vor, jeden Nutzungsvertrag einseitig zu kündigen oder zusätzliche Nutzungsentgelte zu erheben, wenn ein Missbrauch der Zugangsdaten etwa durch Weiterleitung an Dritte durch den Abonnenten erfolgt.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einige Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt auch, falls sich dieser Vertrag als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

1. „Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die kostenlose und rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung sowie Übertragungsfehler per Telex, Telefax o. ä. ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und dem Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen (Zeichnungen, Repros, Filme) sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 150 000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500 000 Exemplare 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 20 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab zehn gewerblicher Zuschriften von einem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. Er haftet aber nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
c) Für nicht oder nicht termingerecht ausgeführte Anzeigen- oder Beilagenaufträge wird kein Schadensersatz geleistet. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Auftragserfüllung oder Schadensersatz.
d) Für zu gestaltende Anzeigen wählt der Verlag die Schrift, Satzanordnung und Umrandung entsprechend seinen technischen Möglichkeiten. Plazierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Stellt der Werbungtreibende Druckunterlagen zur Verfügung, so sind, wenn ein ungenügender Abdruck auf mangelhafte Druckunterlagen zurückzuführen ist, Ansprüche jeder Art ausgeschlossen. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen ist jeder Anspruch ausgeschlossen, wenn der Inserent nicht vor Drucklegung der nächsten Anzeige auf den Fehler hinweist.
e) Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber.
f) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Eine Provision wird nur gewährt, wenn der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Für Anzeigenaufträge, die zum ermäßigten Grundpreis abgerechnet werden, und für amtliche Bekanntmachungen, private Gelegenheitsanzeigen, Familienanzeigen besteht kein Anspruch auf Vermittlungsprovision.
g) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die z.Z. gültige Preisliste. Abweichungen haben nur Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag. Für Großkunden und Verlagsbeilagen sind Sondervereinbarungen möglich. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 75-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Frühestens mit Eingang dieser Bestätigung, nicht rückwirkend, wird den Tochtergesellschaften der Nachlass lt. gültiger Preisliste auf Anzeigen gewährt. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z.B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Neue Preise und Geschäftsbedingungen werden mit dem Tag ihres Inkrafttretens wirksam.
h) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben und sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. Sofern außerdem für die Gesamtausgabe ein Auftrag vorliegt, wird für die Nachlassberechnung der Bezirks- bzw. Teilausgaben die Abnahmemenge der Gesamtausgabe hinzugerechnet (gilt nicht für Tarifgemeinschaft).
i) Für die Verwahrung und Weitergabe von Chiffre-Zuschriften wird keine Gewähr übernommen. Ansprüche wegen Verlust oder Verzögerung in der Aushändigung sind ausgeschlossen. Keinerlei Haftung übernimmt der Verlag für nicht oder nur teilweise erfolgte Rückgabe von Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber. (j) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekanntgewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 26 Absatz 1 und §34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Zeitungsabonnements vom Haller Kreisblatt

 1. Der Abonnementvertrag kommt auf der Grundlage dieser AGB spätestens mit Beginn der Lieferung zustande und ist spätestens ab diesem Zeitpunktfür beide Vertragspartner verbindlich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schri lichen Bestätigung durch den Verlag.

2. Lieferbeginn ist der in der Bestellung genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (3 Werktage vorher) im Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungenohne Terminabgabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart. Die Lieferung erfolgt im Regelfalldurch vom Verlag beau ragte Zusteller. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Lieferung durch die Post. Zeitungszusteller und Werbevertreter sind zur Abänderungoder Ergänzung dieser AGB, zum Inkasso oder zur Entgegennahme von Abbestellungen nicht befugt.

3. Der Bezugspreis ist im Voraus fällig. Der Abonnementspreis enthält die Zustellgebühr sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Postbezugspreisenthält zusätzlich die Postgebühren. Sofern während der Laufzeit eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültigeBezugspreis zu entrichten. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Zeitung angekündigt.

4. Die Bestellung eines vergünstigten Studentenabonnements ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung sowie der Vorlage einergültigen Immatrikulationsbescheinigung möglich. Letztere ist dem Verlag mindestens einmal jährlich unaufgefordert zu übersenden. Liegt keine gültigeImmatrikulationsbescheinigung vor, so ist der Verlag berechtigt, dem Abonnenten den vollen Bezugspreis zu berechnen.

5. Das Abonnement kann mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die Frist läuft ab Zugang der Kündigungserklärung.Kündigungen sind schri lich per Einschreiben an den Verlag zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.

6. Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit (bei Neuabonnenten 12 Monate) auf unbestimmte Zeit, wenn nichtvorher fristgerecht zum Ablauf des Verpflichtungszeitraums gekündigt worden ist. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit demvereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

7. Mitteilungen des Bestellers, die das Abonnement betre en (Umzüge, Änderungen der Bankverbindung usw.) müssen mindestens 3 Werktage vor dergeplanten Änderung im Verlag eingegangen sein. Änderungen der Zahlungsart ausgenommen Kontoänderungen sind erst nach Erfüllung und Ablaufder zuvor getro enen Zahlungsvereinbarungen möglich. Reisenachsendungen innerhalb Europas erfolgen ohne zusätzliche Kosten. Bei Bezugsunterbrechungenerfolgt eine anteilige Rückerstattung des monatlichen Bezugspreises (unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes) ab dem 7. Tag derUnterbrechung. Guthaben und Belastungen, die sich aus Bezugsänderungen ergeben, werden bei Fälligkeit der nächsten Zahlung verrechnet.

8. Der Bezieher hat ausgenommen bei Postbezug Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag. Die Zustellung erfolgt frei Haus und in der Regel frühmorgens. Für eine Zustellung bis zu einer bestimmten Uhrzeit kann der Verlag keine Gewähr übernehmen. Der Bezieher trägt dafür Sorge,dass eine geeignete Ablagestelle vorhanden ist (Brie asten, Zeitungsbox o. ä.). Mängel in der Zustellung sind unverzüglich dem Verlag anzuzeigen. Beiverspäteten Reklamationen sind rückwirkende Ansprüche des Beziehers ausgeschlossen. Bei Nichtlieferungen, fehlerha en oder verspäteten Lieferungen,die ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden des Verlags oder seiner Erfüllungsgehilfen oder infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrungoder sonstigen Störungen eintreten, besteht keine Verpflichtung zur Nachlieferung, Entschädigung oder sonstigen Haftung.

9. Die bezüglich des Abonnementvertrag und seiner Durchführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungenbehandelt.

10. Es gilt deutsches Recht. Sitz des Verlages ist Halle/Westfalen. Für Streitigkeiten aus der Geschä sbeziehung mit Kau euten, juristischen Personen desö entlichen Rechts oder bei ö entlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Verlages.

Widerrufsbelehrung (gilt nur für Verbraucher)

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform und Erhalt der Ware, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Kein Widerrufsrecht besteht bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, nachdem die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind.

Der Widerruf ist durch Erklärung in Textform (z.B. Brief Telefax, E-Mail) oder Rücksendung der Ware an
Haller Kreisblatt Verlags-GmbH, Gutenbergstr. 2, 33790 Halle
zu erklären.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurücksenden, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert der Ware beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Bestellwert einen Betrag von € 40,-- nicht übersteigt oder wenn Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt haben. Andernfalls trägt das Haller Kreisblatt die Rücksendekosten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die mit einem Verlag als Online-Vermarkter für Online-Medien zu Stande kommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist „Verbraucher", soweit der Zweck des Werbeauftrags nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist „Unternehmer" jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Werbeauftrag
(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten des Anbieters, insbesondere dem(n) Internetangebot(en) der Verlagsobjekt(e), zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die bei Vertragsschluss gültige Preisliste des Anbieters sowie die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.

3. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, zum Beispiel:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt dem Anbieter vorbehalten.
(3) Hat der Anbieter die optische und technische Gestaltung des Werbemittels für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
(4) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
(5) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites und/oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für die Werbemittel selbst. Sollte dies doch der Fall sein, gilt Ziffer 9.

4. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Auftraggeber abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgte Bestätigung seitens des Anbieters oder durch auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels zustande. Sofern das Angebot durch den Anbieter erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers, unter Berücksichtigung dieser AGB, zu Stande.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, zu Stande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich und als solcher benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen auch durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

5. Widerrufsbelehrung
Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat seinen Auftrag nicht in unmittelbarem persönlichen Gespräch erteilt, sondern durch Kommunikationsmittel aller Art (insbesondere Telefon, Telefax, E-Mail, online), gilt Folgendes:
(1) Widerrufsrecht
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Anbieters nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Haller Kreisblatt Verlags-GmbH, Gutenbergstr. 2, 33790 Halle

(2) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Verbraucher dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Verbraucher die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Verbrauchers, für den Anbieter mit deren Empfang.
(3) Hinweis
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

6. Abwicklungsfrist
(1) Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
(2) Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die nicht abgerufenen Werbemittel gelten in diesem Fall dennoch als erbracht. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.
(3) Bei Vertragsabschlüssen ist der Auftraggeber auch berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Absatz 2 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Es kann daher keine verbindliche Zusage zur terminlichen Platzierung der Werbemittel seitens des Anbieters erteilt werden.

7. Ablehnungsbefugnis
(1) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Anbieter behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
(2) Der Anbieter behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, auch angenommene Werbeaufträge – und auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Anbieters unzumutbar ist.
Der Auftraggeber wird in einem Fall der Ablehnung oder Sperrung vom Anbieter entsprechend informiert. Dem Auftraggeber stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Sperrung keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter zu.
(3) Der Anbieter kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt werden. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels, insbesondere bez. Arznei-/ Heilmittel, von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu machen und/oder die Werbemittel auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Eine Prüfpflicht des Anbieters bez. der Rechtmäßigkeit der Werbemittel besteht jedoch nicht.

8. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Anbieters beruht.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nicht anders vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
(3) Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht wird.
(4) Nachlass wird auch auf die gesamten Rechnungen von verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. Tochterunternehmen gewährt, sofern eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent gegeben ist. Der Anbieter ist berechtigt, sich diese Kapitalbeteiligung im Original nachweisen zu lassen.

9. Zusätzliche Bestimmungen für Werbemittel gem. Ziffer 3
(1) Datenlieferung
(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. Er hat die Unterlagen/Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird der Anbieter von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. Begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Der Anbieter behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
(b) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach dessen letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien/Unterlagen des Auftraggebers werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.
(2) Platzierung
(a) Der Anbieter wird das vom Auftraggeber zur Schaltung bzw. Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen) auf der vertraglich festgelegten Webseite platzieren. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf einer ggf. vereinbarten Laufzeit erreicht werden, ist von den Parteien im Hinblick auf eine etwaige Erhöhung der vereinbarten Grundvergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit eine einzelvertragliche Regelung zu treffen. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Webseite. Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist individuell zu vereinbaren und nur dann möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher nachteiliger Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird.
(b) Innerhalb einer Internetseite kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h., dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Auftragsgebers während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen Internetseite Werbung schalten.

10. Gewährleistung des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

11. Informationspflichten des Anbieters
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält der Anbieter für die Dauer von 14 Tagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereit:
- die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel (AdImpression und/oder AdClicks) und
- die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.

12. Haftung
Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. Rechte
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können, und wird ihn von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

14. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

15. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.
(2) Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
(3) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(4) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
(5) Nachlässe werden lediglich auf die reine Medialeistung gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in der Preisliste genannten Rabatten ausgenommen.

16. Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor einem vereinbarten Kampagnenstart. Der Anbieter ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Das Entgelt ist fällig zehn Tage ab Rechnungsdatum.
(2) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
(3) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(4) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrags, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

17. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen haben schriftlich zu erfolgen.

18. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, den Werbeauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten gemäß § 33 BDSG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten.
(3) Sofern beim Anbieter anonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Anbieter diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Auftraggeber, der den Anbieter mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen generiert worden sind.
(4) Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf den Online-Angeboten des Anbieters und deren weitere Nutzung. Im Fall von Verstößen stellt er den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.
(5) Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten des Anbieters Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält. Im Fall von Verstößen stellt er den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.
(6) Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags

19. Schlussbestimmungen
(1) Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und das auch dann keine Anwendung findet, wenn der Auftraggeber seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
(4) Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) wird werden- vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

20. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Erteilung eines Werbeauftrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters an.