VersmoldVersmolder bricht in Schule ein - DNA überführt ihn

Der 27-Jährige stritt vor Gericht die Tat ab. Das allerdings war zwecklos. Die Richterin ließ noch einmal Gnade vor Recht ergehen.

Herbert Gontek

Der Täter hat eindeutige Spuren am Tatort hinterlassen. - © Symbolfoto: Pixabay
Der Täter hat eindeutige Spuren am Tatort hinterlassen. © Symbolfoto: Pixabay

Versmold/Halle. Wegen Einbruchs in ein Versmolder Schulgebäude und versuchten Diebstahls von Werkzeug sowie Ladendiebstahls Anfang diesen Jahres musste sich jetzt ein 27-jähriger Versmolder vor dem Haller Amtsgericht verantworten. Der Mann bestritt bis zuletzt den Einbruch, beteuerte, er habe nur geschaut. Die DNA-Analyse von Spuren an einer Brechstange und einer Heckenschere allerdings widersprachen der Darstellung.

Als nicht glaubhaft verwertete die Richterin die Ausführungen des Angeklagten, „zur Kontrolle der zerschlagenen Tür in das Gebäude eingestiegen zu sein“. Er schilderte: „Ich habe auch gleich die Polizei angerufen.“ Dieser Darstellung widersprachen die beiden Polizisten im Zeugenstand.

Richtig sei, dass er über den Notruf 112 sieben Sekunden lang mit der Rettungsleitstelle telefoniert habe, als die Schutzpolizisten von außen ihr Reinkommen in das Gebäude ankündigten. Zwischen dem Anruf eines Lehrers, der ein Bein durch das Loch in der Tür verschwinden sah, und dem Eintreffen der Polizei seien aber mindestens zehn Minuten vergangenen. Mit der DNA des Angeklagten waren eine Brechstange und eine Akku-Heckenschere kontaminiert.

Beim nächsten Mal droht Gefängnis

Ohne Umschweife gab der junge Mann dagegen den Diebstahl eines Kopfhörers und anderer Kleinigkeiten im Wert von 33 Euro in einem Lebensmittelmarkt zu. „Ich hatte familiäre Probleme und Geldprobleme, lebte damals auf der Straße und hatte Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen“, begründete der 27-Jährige vor Gericht.

Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sieben Monate Haft auf Bewährung forderte, verurteilte ihn die Richterin zu 120 Tagessätze à 15 Euro – verbunden mit einer Warnung. „Bei Ihren Vorstrafen das letzte Mal. Danach müssen Sie ins Gefängnis“, schloss sie die Verhandlung.

Kommentare

Um Ihren Kommentar abzusenden, melden Sie sich bitte an.
Sollten Sie noch keinen Zugang besitzen, können Sie sich hier registrieren.

Mit dem Absenden des Kommentars erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen für die Kommentarfunktion an.