Versmold. Rathaus geschlossen, Geschäfte dicht. Die Frage kommt immer wieder auf: Wo kann man zurzeit Bewerbungs- oder Passfotos machen lassen? Und ist es überhaupt möglich, sich einen Personalausweis oder Reisepass ausstellen zu lassen? Beides geht, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Der Teufel steckt bekanntlich im Detail, in diesem Fall in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Fotografie ist dort explizit nicht erwähnt. Unter Paragraf zwölf werden allerdings Aussagen zu Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes getroffen. Und genau dazu zählt die Arbeit eines Fotografen.
Ist ein Bilderrahmen Zubehör zum Familienfoto?
Diese Bereiche dürfen auch im strengen Lockdown geöffnet haben. Ihrem Handwerk dürfen Fotografen also nachgehen – unter Beachtung der entsprechenden Hygienevorschriften. Aber eben auch nur genau dieser Dienstleistung. „In den Geschäftslokalen von Handwerkern und Dienstleistern ist der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren untersagt", heißt es wörtlich in der Verordnung. Mit einem Zusatz: „Ausgenommen ist notwendiges Zubehör." Gilt ein Bilderrahmen zum Familienfoto also als Zubehör? Im Zweifelsfall müssten das Juristen klären.
Darauf möchte es Steffen Gundlach gar nicht erst ankommen lassen. Er ist froh, dass er nach zwei Monaten Komplettschließung zumindest in Teilen wieder seiner Arbeit nachgehen kann und konzentriert sein Angebot in Absprache mit dem Versmolder Ordnungsamt auf die reine Dienstleistung. Pass- und Bewerbungsfotos sind bei ihm an der Münsterstraße wieder zu bekommen. Durch Zufall sei er überhaupt erst darauf gestoßen worden, dass er trotz Lockdown öffnen dürfe. Ein Anruf bei einem Berufskollegen habe ihn veranlasst, einmal genauer nachzufragen. Bezogen auf die Gesamtsituation sagt er: „Ich wünsche anderen, dass sie auch bald wieder öffnen dürfen."
Eine Nachfrage vom Haller Kreisblatt bei der Stadt Versmold ergibt, dass der kleine Fotoladen gar nicht hätte schließen müssen – solange er sich auf Dienstleistungen fokussiert. Der entsprechende Paragraf der aktuellen Corona-Schutzverordnung gilt unverändert seit Mitte Dezember.
Mit dem Rathaus ist vorher ein Termin abzusprechen
Mit der Öffnung ist die Frage einiger Bürgerinnen und Bürger, wo man denn momentan ein Passbild herbekomme, beantwortet. Die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses ist ebenso möglich, allerdings nur mit Terminabsprache und in wirklich erforderlichen Fällen, wie Ordnungsamtsleiterin Claudia Rohde betont.
Das zuständige Bundesministerium erklärt dazu auf seiner Website: „Ist das für Sie zuständige Bürgeramt aufgrund des Infektionsschutzes für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, sollten Sie beim Bürodienst der Behörde telefonisch erfragen, ob – unter Einhaltung der Vorgaben der örtlichen Gesundheitsämter – gegebenenfalls Einzeltermine auf Grund eines wichtigen Anliegens vereinbart werden können."
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