Steinhagen/Utrecht/Bielefeld. „Die Täterschaft mag in gewisser Weise wahrscheinlich sein, aber es bleiben Restzweifel", sagte der Vorsitzende Richter Marc Brüning in der Urteilsbegründung. Und diese Restzweifel wogen so schwer, dass die Kammer auf das Ergebnis der Beweisaufnahme keine Verurteilung stützen mochte: Das Bielefelder Landgericht sprach den 22-jährigen Oussama H. nun von dem Vorwurf frei, an Automatensprengungen in Steinhagen und Baden-Württemberg beteiligt gewesen zu sein.
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