20-Jähriger angeklagtLebensgefährliche Messerattacke in der Küche: Fall aus Halle vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft wird dem Mann versuchten Totschlag vor. Drei Umstände haben sein Opfer vermutlich vor dem Tod bewahrt.

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Mit einem Küchenmesser soll der Asylbewerber auf einen Mitbewohner in seiner Unterkunft losgegangen sein. Jetzt steht er vor Gericht. - © Symbolfoto: Pixabay
Mit einem Küchenmesser soll der Asylbewerber auf einen Mitbewohner in seiner Unterkunft losgegangen sein. Jetzt steht er vor Gericht. © Symbolfoto: Pixabay

Halle/Bielefeld. Am Landgericht beginnt am 19. April der Prozess gegen einen 20-Jährigen Asylbewerber, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag vorwirft. Der junge Mann soll am 21. Oktober vergangenen Jahres soll einen weiteren Bewohner einer Haller Asylbewerberunterkunft in der Küche des Gebäudes ohne rechtfertigenden Grund angegriffen und im Verlauf der Auseinandersetzung mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von etwa zwölf Zentimetern mehrmals auf den Geschädigten eingestochen haben.

Dass der Mann die Attacke überlebt hat, ist laut Staatsanwaltschaft mehreren Umständen zu verdanken. Der Angegriffene habe sich sofort gewehrt und soll eine dicke Kleidung getragen haben. Außerdem griffen weiterer Mitbewohner ein. Nur so soll eine tiefergehende Stichverletzung in das Herz des Geschädigten verhindert worden sein. Der Mann habe lediglich eine etwa 2,5 Zentimeter lange Schnittverletzung in der linken Brust erlitten.

Die Verhandlung vor dem Bielefelder Landgericht beginnt am 19. April um 8.15 Uhr vor der XX. Strafkammer. Das Gericht hat bereits drei Folgetermine angesetzt.

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