Halle/Bielefeld. Ein 21-jähriger Mann aus Herford, sowie ein 17-jähriger Mann und eine 17-jährige Frau aus Bielefeld müssen sich bald vor dem Landgericht Bielefeld verantworten: Der Vorwurf lautet auf schweren Bandendiebstahl und mehr.
Die Angeklagten und weitere gesondert verfolgte Personen sollen sich zusammengeschlossen haben, um in unterschiedlichen Zusammensetzungen Diebstähle in Bielefeld und Halle zu begehen. Im September 2019 sollen die Täter schwerpunktmäßig Diebesgut aus geparkten Autos entwendet haben.
Die Masche war immer gleich und ziemlich simpel: Vielfach schlugen die Täter eine Fahrzeugscheibe ein: mit Nothämmern oder deren Schlagbolzen, die sie zuvor aus öffentlichen Verkehrsmitteln hatten mitgehen lassen. Besonders leichtes Spiel hatten die Angeklagten, wenn die Fahrzeuge unverschlossen waren.
Ohne Schein unterwegs in gestohlenem Auto
In einem Fall soll der junge Herforder zudem mit anderen Tätern ein unverschlossenes Auto gestohlen und es gefahren haben - ohne im Besitz eines Führerscheins. Der 17-jährige Bielefelder wiederum soll zudem versucht haben, ein Auto zu stehlen, scheiterte aber daran, es kurzzuschließen. Auch er war nachweislich zwei Mal ohne Führerschein unterwegs.
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Das gewaltige Sündenregister summiert sich auf insgesamt 116 Diebstähle, bei denen die drei Angeklagten laut Staatsanwaltschaft mitmischten. 27 Mal war demnach der Herforder beteiligt, 81 Mal der Bielefelder und 51 Mal die Bielefelderin.
Und der 21-jährige Herforder hat laut Anklage noch mehr auf dem Kerbholz. In der Nacht auf den 30. November 2019 soll er in Werther mit einer gesondert verfolgten Mittäterin gleich bei sechs Gelegenheiten Gegenstände aus Fahrzeugen entwendet haben.
Abhebungen mit geklauter EC-Karte
Und bereits am 1. September 2019 mit einer zuvor aus einem Pkw laut Anklage "unter ungeklärten Umständen abhandengekommenen EC-Karte eines Geschädigten an einem Geldautomaten in Bielefeld in zwei Anläufen insgesamt 2.000 Euro vom Konto des Geschädigten abgehoben haben. Zwei weitere Abhebevorgänge sollen gescheitert sein, da das Tageslimit überschritten gewesen sein soll.
Verhandelt wird ab Dienstag, 28. Februar, ab 9 Uhr vor der III. Strafkammer im Saal 33 (Az.: 3 KLs - 911 Js 991/19 - 8/22).
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