Halle/Gütersloh. Vergangenen Freitag hat die Anhörung im Verfahren um die Erhöhung der Wasserrechte für die August Storck KG bei der Unteren Wasserbehörde stattgefunden.
Dreieinhalb Stunden wurden von Einwendern sowie den Träger öffentlicher Belange Argumente und Stellungnahmen vorgetragen. Auf der anderen Seite antworteten der Gutachter sowie Vertreter der Antrag stellenden August Storck KG auf die Argumente der Einwender. Zwei Mitarbeiter des Kreises haben die Veranstaltung protokolliert.

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Die Untere Wasserbehörde wird nun die vorgetragenen Bedenken bewerten. „Einige Fragen sind noch offen und müssen geklärt werden", sagte Kreissprecher Jan Focken. Sollten diese unklaren Sachverhalte nicht intern bereinigt werden können, wird die Untere Wasserbehörde hierzu auch noch die Expertise anderer Fachleute hinzuziehen. Wann ein Ergebnis vorliegen wird, steht angesichts des Umfangs der Unterlagen – die Einwendungen haben einen Umfang von neun Seiten – noch nicht fest. „Thorsten Junker, Leiter der Unteren Wasserbehörde will auf jeden Fall schnellstmöglich zu einer Entscheidung kommen", erklärte Focken.
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