HalleStorck-Antrag wird beraten: So geht der Kreis Gütersloh vor

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Das Storck-Areal: Auf dem Bild sind die bestehenden Parkplätze, die Produktionshallen und die Verwaltungsgebäude von Storck zu sehen. Davor der Bereich mit Teichen, Park und Baumbestand, in dem die Expansion geplant ist. - © Ulrich Fälker
Das Storck-Areal: Auf dem Bild sind die bestehenden Parkplätze, die Produktionshallen und die Verwaltungsgebäude von Storck zu sehen. Davor der Bereich mit Teichen, Park und Baumbestand, in dem die Expansion geplant ist. © Ulrich Fälker

Halle/Gütersloh. Die Untere Wasserbehörde des Kreises entscheidet bald über den Antrag der Firma Storck auf Erhöhung der Wasser-Förderrechte um 175.000 Kubikmeter pro Jahr. Das Genehmigungsverfahren sieht vor, dass Behörden und Naturschutzverbände ihre Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben.

Außerdem konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Einwendungen vorbringen. Diese Stellungnahmen liegen inzwischen vor und werden am Freitag im Rahmen eines nicht öffentlichen Termins besprochen.

Eingeladen sind nur Personen, die Einwendungen eingereicht haben, sowie Vertreter von Behörden und Verbänden. Die Untere Wasserbehörde leitet die Verhandlung als neutrale Instanz und protokolliert die Argumente.

Mit diesen Informationen beraten sich die Vertreter

Im Anschluss an die Sitzung werden die Stellungnahmen und die Einwände zusammen mit den Ergebnissen des Erörterungstermines bewertet.

„Wir entscheiden aufgrund der fachlichen Informationen, die uns vorliegen. Reichen uns die Informationen nicht aus, schalten wir auch weitere Gutachter ein, wenn das notwendig ist", betont Henrik Egeler. Er ist Abteilungsleiter Tiefbau und Vorsitzender beim Erörterungstermin. 

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