Halle. Spätestens ab dem 23. August gilt die sogenannte 3G-Regel. Nur geimpfte, genesene oder getestete Personen dürfen Kliniken, Pflegeheime, die Innengastronomie und -veranstaltungen, den Friseur, Fitnessstudios, Sporthallen oder Schwimmbäder besuchen. Bei Beherbergungen soll ein Nachweis bei der Anreise und – für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene – dann zwei Mal pro Woche ein Test erforderlich sein.
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