Halle. „Die nach dem Saarbrücker Urteil geforderte zusätzliche Datendokumentation ist nach Rechtsauffassung des Haller Amtsgerichtes nicht erforderlich", formulierte am Montag Amtsrichter Jan Intrup gleich drei Mal in seinen Urteilen zu beanstandeten Ordnungswidrigkeitsverfahren des Kreises Gütersloh. Gleichwohl wurde das festgesetzte Bußgeld in zwei von drei Fällen gesenkt, weil es bei der Beurteilung von Altlasten der betroffenen Fahrer bei Gericht eine andere Auffassung gab.
Eine Herforder Anwältin, Spezialistin für Blitzerprobleme, vertrat gleich drei der am Montag verhandelten vier Widerspruchsverfahren. Im ersten Fall wehrte sich eine Frau aus Dissen gegen einen Bußgeldbescheid über 150 Euro mit Punkten. Sie hatte Nico am 29. April mit einer Geschwindigkeit von 84 Stundenkilometer passiert und dabei die Kamera ausgelöst. Über die 34 Stundenkilometer über Limit ließ der Richter mit sich nicht verhandeln. Dafür fiel das Bußgeld mit 120 Euro moderater aus, weil ein länger zurückliegendes Verkehrsvergehen nicht mehr hätte angerechnet werden dürfen.
LKW-Fahrer erwirkt Reduzierung des Bußgeldes
24 Stundenkilometer zu schnell war ein Lastwagenfahrer aus dem Osnabrücker Raum. 120 Euro sollte er zahlen. Er beklagte, dass er nach einer Veranstaltung im Gerry Weber Stadion mit dem Verkehrsfluss in die Messzone gefahren sei, die er auf dieser Straße nicht erwartet habe. Letztlich legte der Richter das Bußgeld auf 80 Euro fest, weil auch hier ein älterer Geschwindigkeitsverstoß regelwidrig bei der Findung der Strafe einbezogen wurde. Auch hier kam das deutliche Wort, dass der Blitzvorgang an sich eine „faire Methode der Beweissicherung" gewesen sei.
Nichts zu rütteln gab es für einen 36-jährigen Fahrer eines Kleinlastwagens aus Herford, der in Eile war, weil er nach eigenem Bekunden frischen Fisch ausliefern musste. Am 22. Dezember 2018 war er mit 19 Stundenkilometern zu schnell in den Radarmessstrahl gefahren und sollte dafür 30 Euro zahlen. Aus Sicht des Richters gab es kein Argument, was zu einer Reduzierung des Strafmaßes getaugt hätte. Deshalb bestätigte er den Inhalt des Bescheides aus der Gütersloher Kreisverwaltung.
Richter ist mit Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide vertraut
Für Richter Jan Intrup sind diese Widersprüche normales Tagesgeschäft. „Wir ordnen sie nicht dieser Anlage zu, deshalb wissen wir auch nicht,wie viel es sind. Aber es kommt etwas zusammen, wo viel geblitzt wird." Schon in seiner Ausbildung habe er sich im Amtsgericht Bielefeld mit Anzeigen rund um die Blitzanlage auf der A 2 auseinandersetzen müssen, das seien noch ganz andere Dimensionen gewesen, erinnert er sich.
Die Anlage Nico wird nach Aussagen des Kreises Gütersloh mit der Inbetriebnahme der A 33 am 18. November abgebaut, berichtet Bernhard Riepe, Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt, auf HK-Anfrage. Die Autofahrer empfanden sie als „hinterhältige Falle", die Anwohner allerdings als „Segen". Denn durch die Reduzierung der Geschwindigkeit konnten trotz höchster Verkehrslasten erträgliche Fahrlärmbelästigungen erreicht werden.
Mit den Widersprüchen gegen die Blitzerbescheide wird sich das Amtsgericht in Halle allerdings noch viele Monate beschäftigen müssen.
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