HalleUnfallfahrerin muss Haftstrafe antreten

Justiz lehnt Revision ab

Nicole Donath

Amtsgericht: Versmolder muss sich verantwortent. - © Foto: Sebastian Duda - Fotolia
Amtsgericht: Versmolder muss sich verantwortent. © Foto: Sebastian Duda - Fotolia

Halle/Bielefeld (nic). Die 24-jährige Hallerin, die ihr Fahrzeug nach einem Streit mit ihrem Lebensgefährten (50) in Selbstmordabsicht in den Gegenverkehr gelenkt haben soll, muss ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld hatte die gebürtige Litauerin im April dieses Jahres wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt – dagegen hatte ihr Verteidiger Ralf Lindrath Revision eingelegt. Diese hat der Bundesgerichtshof jetzt abgelehnt, damit ist das Urteil rechtskräftig.

Der Unfall auf der Kölkebecker Straße ereignete sich am 21. Dezember 2014: Damals war die Frau alkoholisiert und ohne gültige Fahrerlaubnis im Gegenverkehr mit einem anderen Pkw zusammengestoßen. Während die Unfallfahrerin angab, dass sie nach einer brennenden Zigarette gesucht hatte und deshalb abgelenkt war, vertrat die Staatsanwaltschaft Bielefeld eine andere Auffassung: Derzufolge hatte sie in Selbstmordabsicht gehandelt und somit Leib und Leben anderer Menschen gefährdet.

Nach drei Verhandlungstagen ging der Vorsitzende Richter Wolfgang Korte mit seinem Urteil sogar noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. „Wir gehen davon aus, dass es im Vorfeld des Unfalls einen ganz, ganz heftigen Streit zwischen Ihnen und Ihrem Lebensgefährten gegeben hatte“, erklärte Korte. Ein Streit, der für die Angeklagte „existenziell“ gewesen sei: „Ihr Freund hatte Sie rausgeworfen und Ihr Handy zerstört. Sie haben keinen Pass – ob der tatsächlich gestohlen wurde, sei dahingestellt. Fakt ist: Sie hätten nicht gewusst, wohin – deshalb kam es zu dieser Spontantat.