Borgholzhausen. Im ersten Verfahren gegen die ehemalige Leiterin der Kita Brummihof stellte das Arbeitsgericht Bielefeld fest, dass die fristlose Kündigung durch das Rote Kreuz ein zu hartes Mittel war und eine Abmahnung ausgereicht hätte. Mit dieser Einschätzung ist der Arbeitgeber allerdings gar nicht einverstanden und geht in die nächste Instanz.
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